Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei neuen Sorgerechtsfällen entschieden, bei denen es um Sorgerecht, sehr eingeschränkten Umgang und Zwangsadoption ging.
Norwegen sei kürzlich in Straßburg in 13 Sorgerechtsfällen verurteilt worden, schreibt er Dagbladet .
In einem der Urteile hieß es, Norwegen habe das Recht auf Familienleben gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Einer der Fälle betraf eine Mutter, deren Kontakt zu ihrem Kind eingeschränkt war. Nachdem ich es ihr kurz darauf abgenommen hatte ein Kind zur Welt bringen in 2018 Jahr.
Norwegisches Kinderbetreuungssystem Barnevernet verurteilt
Auch Norwegen wurde am Donnerstag, den 25.11., in einem Fall der Zwangsadoption verurteilt. In dem Urteil kritisiert der Gerichtshof für Menschenrechte den Prozess, der zum Abbruch aller, auch rechtlichen, Bindungen zwischen Eltern und Kindern geführt hat.
Sowohl Norwegische Urteile wurde außerdem verurteilt, den Klägern eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro zu zahlen.
Quelle: NTB
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