Letzte Woche (Woche 52) erhielt NAV Benachrichtigungen darüber vorübergehender Urlaub (genehmigend) für 900 Personen sowie Entlassungsmitteilungen für 50 Personen. Insgesamt haben in der vergangenen Woche 78 Unternehmen Kündigungen eingereicht.
– Derzeit gibt es nur sehr wenige Mitteilungen über vorübergehende Entlassungen von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben. Die meisten Mitteilungen über vorübergehende Entlassungen kamen letzte Woche aus der Industrie und von Unternehmen aus der Transport- und Lagerwirtschaft, sagt Arbeits- und Sozialdirektor Hans Christian Holte.
Nur Unternehmen, die vorübergehende Entlassungen oder Entlassungen von 10 oder mehr Personen in Betracht ziehen, sind verpflichtet, NAV zu benachrichtigen. 11 Prozent der Warnungen der letzten Woche waren besorgniserregend weniger als 10 Personen. Ausschreibungen, die mindestens 100 Personen betreffen, machen 29 Prozent der vorübergehenden Kündigungen aus.
Der NAV wird nicht von Unternehmen gemeldet, die ihre Befreiungsbescheide zurückgezogen haben.
Rückgang der Zahl der Anträge auf Arbeitslosengeld
Auch die Zahl der Anträge auf Arbeitslosengeld ging in der vergangenen Woche zurück. In Woche 4800 gingen bei NAV insgesamt 52 Anträge auf Arbeitslosenunterstützung ein. Alle verteilen sich gleichmäßig auf 2400 Anträge auf Arbeitslosengeld bei vorübergehender Entlassung und 2400 reguläre Anträge. 1500 Anträge auf Arbeitslosengeld kamen von Beschäftigten in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben.
Quelle: NAV
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