Die Dauer des Elterngeldes in Norwegen (norwegisch: Foreldrepengeperioden) hat sich in den letzten Jahren geändert. Derzeit gibt es zwei Arten der Größenbestimmung. Sie richten sich nach dem Zeitraum, in dem das Kind geboren oder adoptiert wurde.
Dauer des Elterngeldes nach dem 1. Juli 2018
Bei einer Geburt nach dem 1. Juli 2018 haben Sie weiterhin Anspruch auf 49 Wochen Elterngeld bei 100 % Lohndeckung. Wenn Sie 80 % des Tarifs wählen, beträgt die Leistungshöhe 59 Wochen. Im Falle einer Adoption haben die Eltern je nach gewähltem Tarif Anspruch auf 46 bzw. 56 Wochen.
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Die eingeführten Änderungen betreffen den Zeitraum nur für den Vater (norwegisch „fedrekvote“) und den Zeitraum nur für die Mutter (norwegisch „mødrekvote“). Die Bezugsdauer des Elterngeldes für jeden Elternteil wurde um 5 Wochen verlängert, die gemeinsame Zeit (norwegisch Fellesperioden) jedoch um 10 Wochen verkürzt. Dies bedeutet, dass sie den Zeitraum von 16 Wochen oder 26 Wochen aufteilen können. Dies hängt jedoch von der gewählten Gehaltsdeckungsrate ab.
Geburt/Adoption von zwei oder mehr Kindern
Auch die Bezugsdauer des Elterngeldes für Personen mit zwei Kindern hat sich geändert. Diese Frist verlängerte sich um 17 Wochen, wenn beschlossen wurde, 100 % des Gehalts abzudecken. Wenn Sie den 80-Prozent-Satz nutzen, können Sie die Leistung 27 Wochen länger nutzen.
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Die Geburt oder Adoption von drei Kindern kommt selten vor, das norwegische Recht sieht jedoch auch in diesem Fall zusätzliche Leistungen für Eltern vor. Die Bezugsdauer des Elterngeldes verlängert sich um 46 Wochen bei 100 % Lohndeckung bzw. um 56 Wochen bei 80 % Lohndeckung.
Geburt/Adoption vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2018
Ist das Kind zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2018 geboren, beträgt die Bezugsdauer des Elterngeldes 49 Wochen bei 100 % Lohndeckung bzw. 59 Wochen bei 80 % Lohndeckung. Im Falle einer Adoption gelten folgende Fristen: 46 bzw. 56 Wochen.
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Allerdings ist der Zeitraum, für den nur ein Elternteil Elterngeld erhält, kürzer – jeder Elternteil hat 10 Wochen zur Verfügung. Daher dauert die gemeinsame Zeit länger, nämlich 26 Wochen bei 100 % Gehaltsdeckung bzw. 36 Wochen bei 80 % Lohndeckung.
Geburt oder Adoption von zwei oder mehr Kindern
Bei der Geburt oder Adoption von zwei oder mehr Kindern verlängert sich die Bezugsdauer des Elterngeldes für jedes Kind um 5 Wochen in Höhe von 100 % des Lohndeckungssatzes. Wenn wir einen Deckungssatz von 80 % gewählt haben, verlängert sich dieser Zeitraum für jedes Kind um 7 Wochen.
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Der Antrag muss fristgerecht eingereicht werden
Die Möglichkeit, Elterngeld in Anspruch zu nehmen, erfordert von uns Pünktlichkeit. Reichen Sie Ihre Bewerbung fristgerecht ein ist von entscheidender Bedeutung, da NAV Zeit haben muss, es zu verarbeiten. Wichtig ist, dass für die Beantragung des Vaterschaftsurlaubs nicht die Anwesenheit der Mutter erforderlich ist. Es ist auch wichtig, andere Qualifikationskriterien zu erfüllen uns, das Elterngeld in Anspruch zu nehmen.