Norwegen verfügt über ein Unterstützungssystem für Menschen, die die Unterstützung eines Anwalts benötigen, sich seine Dienste aber nicht unbedingt leisten können. Wer hat Anspruch auf kostenlose Prozesskostenhilfe und in welchen Situationen?
Was ist die Hilfe?
Die betreffende Unterstützung kann zwei Formen annehmen. Einer ist der sogenannte fritt rettsråd. Dabei handelt es sich um die Bereitstellung von Rechtsberatung. Der zweite ist Fr sakførsel Dabei handelt es sich um die Vertretung oder Verteidigung einer bestimmten Person während eines Gerichtsverfahrens. Das gesamte System wird als bezeichnet Fr rettshjelp.
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Kostenlose Rechtshilfe unter fritt rettsråd umfasst unter anderem: Angelegenheiten im Bereich des Arbeits-, Familien-, Zivil- und Vormundschaftsrechts. In diesem Fall ist die Beratung jedoch von der Erfüllung bestimmter wirtschaftlicher Kriterien abhängig. In Straf- und Einwanderungsangelegenheiten erfolgt die Beratung kostenlos. Bitte beachten Sie jedoch, dass straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten von dieser Art der Erstattung nicht betroffen sind.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Prozesskostenhilfe?
Das genannte ökonomische Kriterium betrifft die Höhe des Vermögens und des Einkommens. Das erste darf nicht mehr als 100 Kronen wert sein. Das Einkommen kann wiederum maximal 246 Kronen pro Jahr betragen Alleinstehende oder 369 Kronen bei Ehen oder Lebenspartnerschaften (insgesamt für beide Personen).
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Wie beantrage ich kostenlose Prozesskostenhilfe?
Bewerbungen können bei jeder Anwaltskanzlei eingereicht werden, die sich mit einem bestimmten Rechtsgebiet befasst, darunter: Steuererklärung aus dem Vorjahr und Bestätigung der letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. Kontoauszüge. Es sei daran erinnert, dass die kostenlose Rechtsberatung nicht unbegrenzt ist. Die Anzahl der erstattungsfähigen Stunden ist gesetzlich begrenzt und richtet sich nach dem Beratungsgebiet.
Eigener Beitrag
Es ist zu beachten, dass im Rahmen der abgedeckten Angelegenheiten fritt rettsråd Sie müssen eine Ersteinzahlung in Höhe von 1020 CZK tätigen. Eine Ausnahme bilden Personen mit einem Jahreseinkommen von höchstens 100 CZK – in diesem Fall ist die Prozesskostenhilfe völlig kostenlos. Im Gegenzug in Angelegenheiten, die unter fallen Fr sakførsel ein Viertel der Kosten einer anwaltlichen Vertretung muss übernommen werden. Für diesen Betrag gilt jedoch eine Obergrenze von 4950 CZK.