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Eine Geste des norwegischen Gerichts: Das Urteil der Polin wird verschoben

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Unterschiede im polnischen und norwegischen Recht sind auf Schritt und Tritt zu erkennen – so auch bei der Mutter, die von den norwegischen Behörden sehr wohlwollend behandelt wurde. Die 19-tägige Haftstrafe wurde aufgehoben. Sie muss das Kind nicht dem Sozialamt übergeben. Dies ist die Entscheidung der Kriminalomsorgendienste.

 

Wie ist es passiert?

Der Grund für die Anklage und das Urteil war Alkohol. Der 40-Jährige zahlte die entsprechende Strafe nicht Fahren unter Alkoholeinfluss. Sie beantragte eine Änderung ihrer Strafe und führte als Argument das Stillen ihres noch nicht einmal einjährigen Kindes an. Sie betonte auch, dass sie kürzlich einen Teil der Geldstrafe zurückgezahlt habe.

Die Situation ereignete sich vor vier Jahren. Die Frau erhielt einen Strafzettel wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Sie zahlte die Schulden sehr regelmäßig zurück, danach begannen die Probleme ein Kind zur Welt bringen. Der Schuldenstand belief sich im Oktober 2018 auf 26 CZK, was 900 Tagen hinter Gittern entspricht. Diesen Satz hörte auch die Polin.

Die Fortsetzung der Ereignisse…

Der Verurteilte sollte am 16. Januar im Ravneberg-Gefängnis erscheinen, der Termin wurde jedoch auf den 8. Februar verschoben. Das Gericht half der Polin, obwohl sie ihre Strafe offenbar nicht verbüßte. Als sie von Journalisten nach dem Grund für ihr Nichterscheinen gefragt wurde, nannte sie zufällige Gründe – sie habe niemanden, bei dem sie ihr Kind zurücklassen könne. Auch der Sohn möchte laut Aussage seiner Mutter nicht aus der Flasche essen.

Soziale Betreuung und Unterstützung für Internetnutzer

Das Kind sollte, wie in solchen Situationen üblich, dem Sozialamt übergeben werden. Anwälte beantragten jedoch einen Aufschub der Strafe und nannten als Grund das Stillen der Mutter und die notwendige Betreuung ihres Nachwuchses im ersten Lebensjahr. Der Strafvollzugsdienst (Kriminalomsorgen) lehnte den Antrag mit der Begründung ab Das Baby benötigt 9 Lebensmonate lang ständige Pflege, und der Sohn des Sträflings ist bereits einen Monat älter.

Auch Internetnutzer zeigten große Unterstützung und wie die Tageszeitung VG berichtete, hob der Gefängnisdienst das Urteil auf und kehrte zur ursprünglichen, finanziellen Form der Schuldentilgung zurück. 12. Februar Die Frau überwies 10. Kronen im Zusammenhang mit der Schuld. Der Betrag wurde auf 16 CZK reduziert. Dank der Bekanntheit des Falles in den Medien und auf der Website spleis.no haben Internetnutzer eine Spendenaktion gestartet, um der Polin zu helfen. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits insgesamt 900 PLN gesammelt. Kronen

Gesetzesänderung – Licht am Ende des Tunnels…

Erwähnenswert ist, dass nach 1 Mai in Norwegen Es tritt eine neue Regelung in Kraft, die für die verurteilte Polin ein Licht am Ende des Tunnels sein wird. Ab diesem Zeitpunkt kann das Bußgeld in besonderen Fällen in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.

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