Im letzten Text haben wir darüber geschrieben, wer und wann in Norwegen Pflegegeld beantragen kann. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die jüngsten Änderungen, die am 1. Juli in Kraft getreten sind, können für viele Menschen problematisch sein und Probleme bereiten. Heute konzentrieren wir uns auf die Bewerbung selbst und darauf, wie man sie richtig schreibt. Details unten.
- „Anträge auf Familienbeihilfe und Pflegegeld werden auf speziellen Formularen eingereicht, die in der Registerkarte „Formulare“ (Skjema) zu finden sind.
Anlagen zur Bewerbung
Zur Bewerbung o Familienzulage oder eine Vormundschaft sollte gepfändet werden
- Eine Bescheinigung aus Ihrem Heimatland, die bestätigt, dass Sie der Elternteil des Kindes sind, für das Sie Leistungen beantragen (Geburtsurkunde) – es sei denn, das Kind ist beim Einwohnermeldeamt in Norwegen registriert. Die Bescheinigung muss vom Einwohnermeldeamt oder einer anderen zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland ausgefüllt werden.
- Dokumente zur Bestätigung der Registrierungsnummern, die Ihnen, dem Kind und dem anderen Elternteil in Ihrem Heimatland zugewiesen wurden.
- Bestätigungsdokumente Beschäftigung in Norwegen (Kopie des Arbeitsvertrages).
- Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie außerdem eine Bescheinigung eines anderen EWR-Landes beifügen, aus der hervorgeht, dass Sie dort seit mindestens 5 Jahren dem Sozialversicherungssystem angeschlossen sind. Wenn Sie seit 5 Jahren Mitglied des norwegischen Versicherungssystems sind, müssen Sie keine Bescheinigung beifügen. Mitgliedschaftszeiten in norwegischen und ausländischen Sozialversicherungssystemen können kombiniert werden, um eine Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass nur EWR-Bürger eine Versicherungszeit aus anderen EWR-Ländern mit einer norwegischen Versicherungszeit kombinieren können. Wenn der Zeitraum der Sozialversicherung aus einem anderen skandinavischen Land stammt, spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle.
Personen, die ein eigenes Unternehmen führen, müssen uns folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Kopien von Auftragsbestätigungen und Rechnungen für den Zeitraum vor Entstehung der Umsatzsteuerpflicht sowie eine Auflistung der Ausdrucke aus Steuerbüchern nach Entstehung der Umsatzsteuerpflicht.
- „Auszug aus dem zentralen Unternehmensregister (Brønnøysundregisteret), der die Registrierung Ihres Unternehmens bestätigt.“
Quelle: nav.no
Sie wissen nicht, wie Sie den Antrag ausfüllen sollen? Scheuen Sie sich nicht zu fragen!
„Wer fragt, irrt nicht“ – so lautet das berühmte Sprichwort. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrags haben, zögern Sie nicht, nachzufragen! Nav-Mitarbeiter sind hier, um Ihnen zu helfen. Allerdings kann die Höhe der Leistung für Sie und Ihre Familie sehr hilfreich sein. Versuchen zu Pflegegeld in Norwegen.