Rückkehr nach Polen – Umsiedlungseigentum. Aufgrund zahlreicher Anfragen zum Autoexportverfahren. Neben anderen Dingen und der Registrierung in Polen nach den Grundsätzen der Umsiedlung von Eigentum haben wir beschlossen, Ihnen etwas über dieses Thema zu erzählen. Wir sind uns bewusst, dass dieses Thema großes Interesse, aber auch viele Zweifel hervorruft. Lesen Sie diesen Text und seien Sie sich Ihrer Rechte bewusst...
Rückkehr nach Polen – Umsiedlungseigentum. Woran sollten Sie sich erinnern?
Grundlage sind zwei Artikel, die uns eine Art Rahmen setzen und darüber entscheiden, ob wir diese attraktive Möglichkeit, zusätzliche Gebühren zu vermeiden, auch bei der Mitnahme der physischen Güter nutzen können, die wir während unseres Aufenthalts im Land der Fords angesammelt haben.
Das erste ist Kunst. 112. Verbrauchsteuer – Ein Pkw ist von der Verbrauchsteuer befreit, wenn:
- es ist für den persönlichen Gebrauch dieser Person bestimmt;
- für den persönlichen Gebrauch dieser Person am Ort ihres/ihres vorherigen Aufenthalts außerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum – verwendet wurde Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor dem Wechsel des Aufenthaltsorts. Das heißt, vereinfacht ausgedrückt, vorausgesetzt, dass wir es vor unserer Abreise aus Norwegen mindestens 6 Monate lang für private Zwecke genutzt haben.
- Diese Person legt dem zuständigen Leiter des Zoll- und Finanzamtes einen Nachweis vor, der die Erfüllung der in Nummer 2 genannten Voraussetzung bestätigt. Dies kann beispielsweise ein Fahrzeugschein oder ein Autokaufvertrag sein.
- Diese Person hat sich vor dem Wohnsitzwechsel mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate außerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum – aufgehalten . Hier benötigen wir beispielsweise ein Dokument, das unseren Aufenthalt in Norwegen für mindestens eine Woche bestätigt Letzte 12 Monate, Steuererklärung oder Gehaltsabrechnungen.
- Der Personenkraftwagen darf für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum seiner Einfuhr in das Staatsgebiet nicht verkauft, vermietet oder anderweitig von einem Dritten genutzt werden
Lesen Sie auch unseren nächsten Artikel: Versicherungen, welche Arten gibt es.
Rückkehr nach Polen – Umsiedlungseigentum
Wenn wir eine der Bedingungen nicht erfüllen, sind wir gezwungen, Verbrauchsteuer zu zahlen. Sie beträgt 2000 % der Steuerbemessungsgrundlage für ein Auto über 3 cm18,6 und für ein Auto über 2000 m3 3,1 %.
Was ist mit dem zweiten Artikel?
Der zweite in der Einleitung erwähnte Artikel ist Art. Artikel 47 des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen gilt für die Einfuhr persönlicher Gegenstände zur Verwendung durch eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz wechselt, und ist von der Steuer befreit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Diese Gegenstände waren für den persönlichen Gebrauch am Wohnort im Hoheitsgebiet eines Drittlandes (einschließlich Norwegen) bestimmt, Waren, die nicht zum Verzehr bestimmt waren, mussten jedoch für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor dem Umzugsdatum für diesen Zweck verwendet werden aus Norwegen;
- diese Gegenstände werden im Hoheitsgebiet des Landes für denselben Zweck verwendet, für den sie im Hoheitsgebiet des Drittlandes verwendet wurden;
- die natürliche Person hatte ihren Wohnsitz vor dem Wohnsitzwechsel während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 12 Monaten im Hoheitsgebiet eines Drittstaats;
- Für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr dürfen diese Gegenstände nicht ohne vorherige Benachrichtigung der Zollbehörde als Sicherheit gestellt, verkauft, vermietet, verliehen, geleast oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich übereignet werden.
Erfüllen Sie alle Bedingungen? Dies ist ein guter Zeitpunkt zum Handeln ...
Powrot do Polski. Erfüllen Sie alle Bedingungen? Exzellent. Dies wird den späteren Prozess der Registrierung eines Autos (persönlichen Eigentums) in Polen sicherlich erleichtern. Welche Schritte sollten Sie unternehmen?
- Gehen Sie zum Zollamt (tollkontor) und fordern Sie eine Erklärung für die Ausfuhr von Waren an – utførseldeklarasjon (tolldeklarasjon),
- Vervollständigen Sie die Dokumentation – nachdem wir alles eingereicht haben, erhalten wir eine Bestätigung über den Export des Autos/der Immobilie aus Norwegen. Das Dokument wird bei der weiteren Registrierung des Autos in Polen nützlich sein.
Ansprechpartner, der Ihnen bestimmt weiterhilft:
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