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Coronavirus – Einreise nach Norwegen

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Lesen Sie unbedingt die Updates vom 14.06.2021. Juni XNUMX

Um das Risiko einer Einschleppung des Virus zu verringern, hat die Regierung weitere Einreisebeschränkungen für Ausländer eingeführt, die nach Norwegen reisen.

Grundsätzlich können nur im Land registrierte Ausländer einreisen. Dies gilt auch für EWR-Bürger.

Für die wenigen Personen, die nach Norwegen einreisen können (die nicht von den Einreisebeschränkungen betroffen sind), gelten weiterhin obligatorische Tests, Ankunftsregistrierung, Quarantäne und Quarantänehotel. Machen Sie sich mit den geltenden Vorschriften vertraut, indem Sie den folgenden Text lesen. Dann können Sie gehen Ankunftsanmeldung.

Folgende Gruppen dürfen nicht mehr in das Land einreisen:

  • Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz im EWR und EWR-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Drittstaaten (es sei denn, sie unterliegen einer Ausnahme, die auch für Drittstaatsangehörige gilt)
  • Familienmitglieder, die nicht zur unmittelbaren Familie gehören, sowohl im EWR als auch außerhalb des EWR. Das bedeutet: Großeltern, erwachsene Kinder, Eltern erwachsener Kinder und Partner können nicht mehr zu Besuch kommen.
  • Ausländer von außerhalb des EWR, denen eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeits- oder Studienzwecken, einschließlich Saison- und Studentenarbeiten, erteilt wird.
  • Ausländische Staatsangehörige, die in der Film- oder Fernsehproduktion oder in der wissenschaftlichen Forschung tätig sein sollen, sind von der Aufenthaltserlaubnispflicht befreit.

. Für einige Gruppen gelten weiterhin Ausnahmen.
Unter anderen Folgende Gruppen haben Zutritt:

  • Ausländer ließen sich in Norwegen nieder
  • Wenn besondere Umstände die Einreise des Ausländers erfordern, z. B. besondere Fürsorgepflichten gegenüber Menschen in Norwegen oder andere wichtige soziale Gründe.
  • Ausländer, die nach Norwegen kommen, um vereinbarte Kontakte mit Kindern durchzuführen
  • Nahe Familienangehörige von Personen mit Wohnsitz in Norwegen, d. h. deren Ehepartner/eingetragene Partner/Lebenspartner/minderjährige Kinder oder Stiefkinder, Eltern oder Stiefeltern von minderjährigen Kindern oder Stiefkindern
  • Journalisten oder andere Mitarbeiter im Auftrag einer ausländischen Medieninstitution
  • Ausländer, die einen Zwischenstopp an einem Flughafen in Norwegen einlegen (sowohl im internationalen Transit als auch innerhalb des Schengen-Raums)
  • Matrosen und Luftfahrtpersonal
  • Ausländer, die Güter- und Personentransporte durchführen
  • Ausländer, deren Arbeit für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung ist
  • Gesundheitspersonal aus Schweden und Finnland, die im norwegischen Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
  • Kinder und Schüler, die aus Schweden oder Finnland zum Kindergarten, zur Grundschule oder zur weiterführenden Schule pendeln, sowie Personen, die für den notwendigen Transport zwischen Zuhause und Kindergarten oder Schule sorgen müssen
  • Mit Wirkung vom 20 können Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen für Geschäftsreisende eingeführt werden, deren Einreise gem. genehmigt wurde von NFD entwickeltes Anwendungssystem. Es handelt sich um ein relativ eng gefasstes Bewerbungssystem, das es einem Unternehmen ermöglicht, nur das für das Unternehmen erforderliche Personal einzustellen.
  • Ab Montag, dem 1. März, konnten Tagespendler aus Schweden und Finnland unter einem strengen Test- und Inspektionsregime wieder an ihren Arbeitsplatz in Norwegen zurückkehren. Mehr lesen.
  • Tägliche Berufspendler müssen die Grenze an einem geöffneten Grenzübergang während der Öffnungszeiten überqueren.
    Sehen Sie sich eine Karte mit einer Liste der offenen Grenzübergänge mit und ohne Teststationen an (Helsedirektoratet – Gesundheitsbehörde)

Als Ausgangspunkt für die als entscheidend angesehenen sozialen Rollen kann auf die folgende Liste verwiesen werden:

Liste kritischer sozialer Rollen (aktualisiert am 17. Februar 2021)

  • Führung und Krisenmanagement
  • Bewaffnete Kräfte
  • Recht und Ordnung
  • Gesundheit und Gesundheitswesen, einschließlich Apotheken und Reinigung
  • Notdienste
  • Cybersicherheit im zivilen Sektor
  • Natur und Umwelt
  • Sicherheit der Energieversorgung
  • Wasser und Abwasser
  • Finanzdienstleistungen
  • Energieversorgung
  • Elektronische Kommunikation
  • Transport
  • Satellitendienste
  • Zur Klarstellung: Es wird betont, dass alle norwegischen Staatsbürger weiterhin nach Norwegen einreisen können.
  • Diese Veränderungen sind eine Folge der aktuellen epidemiologischen Situation mit Ausbrüchen der mutierten Version des Virus. Dabei handelt es sich um vorübergehende Beschränkungen, um die epidemiologische Lage unter Kontrolle zu bringen.

. Ankunftsregistrierung

Um einen besseren Infektionsschutz zu gewährleisten, müssen sich alle Reisenden aus roten Ländern vor dem Grenzübertritt registrieren. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger. Reisende müssen sich anmelden przed Ankunft in Norwegen und die Reise kann frühestens 72 Stunden vor der Ankunftszeit angemeldet werden.

Sie müssen sich online registrieren. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie der Polizei bei der Grenzkontrolle vorlegen müssen.

Reisende werden gebeten, nur die für diese Zwecke erforderlichen Informationen anzugeben. Die Daten werden sicher gespeichert und nach 20 Tagen gelöscht. Zugriff auf diese Daten haben ausschließlich Behörden.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Registrierung benötigen, können Sie +47 33 41 28 70 anrufen.

Anmeldung telefonisch unter +47 33 41 28 70

Quarantäne

Alle Reisenden müssen sich einer zehntägigen Quarantäne unterziehen. Eine Verkürzung der Quarantäne auf 7 Tage ist möglich, wenn der Reisende bei der Einreise zwei negative COVID-19-Testergebnisse vorweisen kann.

Quarantänehotel

Die Einreisequarantäne findet in der Regel in einem Quarantänehotel am Ort Ihrer Ankunft in Norwegen statt. Arbeitnehmer und Auftragnehmer, die nach Norwegen kommen und nachweisen können, dass der Arbeitgeber oder Auftraggeber einen geeigneten Wohnort zur Verfügung stellt, sind von der Verpflichtung zur Unterbringung in einem Quarantänehotel befreit. Der Arbeitgeber oder Kunde muss vor der Einreise in das Land eine Aufenthaltsgenehmigung einholen. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Der Quarantäneort für Mitarbeiter muss vorab genehmigt werden

Arbeitnehmer, die nach Norwegen einreisen dürfen, müssen sich noch stärker an sehr strenge Quarantänevorschriften halten. Die Hauptregel besteht darin, dass diese Gruppe in einem Hotel unter Quarantäne gestellt wird.

Die Ausnahme bilden Arbeitnehmer und Auftragnehmer, die nach Norwegen kommen und von ihrem Arbeitgeber oder Kunden einen geeigneten Wohnort erhalten, der vor ihrer Ankunft von der norwegischen Arbeitsinspektion (Arbeidstilsynet) genehmigt wurde. Der Nachweis einer solchen Genehmigung muss bei der Einreise in das Land vorgelegt werden.

Bewerbungsformular unter arbeidstilsynet.no

. Testpflicht

An der Grenze wurden verpflichtende Tests eingeführt. Wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Land oder Gebiet mit Quarantänepflicht aufgehalten haben, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Norwegen einen Coronavirus-Test machen. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger.

Alle Personen, die sich an einem Grenzübergang in Großbritannien, Südafrika, Irland, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Brasilien aufgehalten haben, werden mit der PCR-Methode (kein Schnelltest) getestet.

Ausländern, die sich vor der Ankunft nicht registrieren oder sich an der Grenze nicht testen lassen, kann die Einreise nach Norwegen verweigert werden.

Ausländische Reisende müssen zudem ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorlegen. Der Test muss innerhalb von 24 Stunden vor der Ankunft in Norwegen durchgeführt werden. Für Personen, die in Norwegen ankommen, kann der Test innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des ersten Teils des Fluges durchgeführt werden. Dabei kann es sich um einen Direktflug nach Norwegen oder einen Flug mit Zwischenstopps an anderen Flughäfen handeln.

Liste öffnen Grenzübergänge

Einige Gruppen sind von diesen Regeln ausgenommen, beispielsweise Mitarbeiter mit wichtigen Funktionen in der Gemeinschaft und Kinder unter 12 Jahren.

Hotline bei Anreise, Tests und Quarantäne:

  • In Norwegen: 815 55 015
  • Aus dem Ausland: +47 21 93 78 40

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