Das Ministerium hat die Anforderungen an die Dokumente geändert, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass Sie in Norwegen leben und daher zur Einreise berechtigt sind.
Strenge Beschränkungen haben dazu geführt, dass nur sehr wenige Ausländer nach Norwegen einreisen dürfen
Um die Übertragung und Verbreitung von Infektionen zu verhindern, hat die Regierung strenge Einreisebeschränkungen eingeführt, was bedeutet, dass nur sehr wenige Ausländer nach Norwegen einreisen dürfen. Ausländische Staatsangehörige, die mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Aufenthaltsrecht nach dem Einwanderungsgesetz in Norwegen leben, sind jedoch von den Einreisebeschränkungen ausgenommen.
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Es ist nicht mehr erforderlich, sich als Einwohner Norwegens im nationalen Register einzutragen
Die Regierung hat entschieden, dass es notwendig ist, Erleichterungen in die Dokumentationspflicht aufzunehmen, um als Einwohner Norwegens zu gelten. Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich Nationales Register als Einwohner Norwegensgemäß der Einreisebeschränkungsverordnung zur Einreise berechtigt zu sein. Personen, die in Norwegen leben, sich aber nicht als Einwohner gemeldet haben, haben die Möglichkeit, dies auf andere Weise zu dokumentieren. Es wird betont, dass weiterhin strenge Dokumentationspflichten gelten.
Einreisebeschränkungen. Änderungen der Dokumentationsanforderungen. Die neuen Richtlinien und Einzelheiten sind im Rundschreiben G-15/2021 des Ministeriums enthalten
Hier sind die wichtigsten Punkte der neuen Regeln, die jetzt gelten:
– Ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Norwegen haben, also hier ihren ständigen Wohnsitz haben, sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen.
– Voraussetzung ist ein Aufenthaltsrecht bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Zuwanderungsgesetz.
-Wenn Sie Ihre Bevölkerungsregistrierung als Einwohner nicht nachweisen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Wohnsitz in Norwegen besitzen oder mieten.
Einreisebeschränkungen. Änderungen der Dokumentationspflichten – Eine Ferienimmobilie gilt nicht als ständiger Wohnsitz.
-Wenn Sie einen Wohnsitz mieten, müssen Sie einen Mietvertrag vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie bei Ihrer Ausreise aus Norwegen einen Wohnsitz hatten und dass Sie diesen jetzt haben, wenn Sie wieder einreisen möchten.
– Als klare Regel gilt, dass der zum Zeitpunkt der Abreise gültige Mietvertrag erforderlich ist. Wenn Sie es nicht haben, Sie müssen zusätzliche Dokumente einreichen, die Ihnen erlauben, in Norwegen zu leben. Dabei kann es sich um einen Arbeitsvertrag oder eine Studien- bzw. Studienplatzbestätigung handeln.
-Wenn Sie nicht als Einwohner im Bevölkerungsregister eingetragen sind, müssen Sie auch damit rechnen, dass Sie nach einem Auslandsaufenthalt oder einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland nach Norwegen zurückkehren. Sie können beispielsweise ein Flugticket für Ihren Abflug vorlegen.
Die neuen Richtlinien und Details sind im Rundschreiben enthalten Ministerien G-15/2021