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Norwegische Einreisebestimmungen verstoßen gegen EWR-Abkommen – ESA (EFTA-Überwachungsbehörde) eröffnet förmliches Verfahren

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Die norwegischen Einreisebestimmungen verstoßen gegen das EWR-ESA-Abkommen (EFTA-Überwachungsbehörde) eröffnet förmliches Verfahren

Die ESA teilt in einer Pressemitteilung mit, dass sie Norwegen auffordert, seine Einreisebeschränkungen an die EWR-Vorschriften anzupassen. Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) ist zu dem Schluss gekommen, dass die aktuellen Einreisebeschränkungen Norwegens nicht mit den Freizügigkeitsregeln des EWR vereinbar sind.

Der Entscheidung zur Einleitung eines förmlichen Verfahrens ging ein langjähriger Dialog mit den norwegischen Behörden voraus

EWR-Länder dürfen in ihrem Kampf zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie die Bewegungsfreiheit von EWR-Bürgern einschränken. Allerdings dürfen solche Beschränkungen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen, müssen konsequent sein und dürfen nicht diskriminierend sein. Es folgt die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die ESA langer und kontinuierlicher Dialog mit der norwegischen Regierung. Auf eine Reihe von Anfragen der ESA hin stellte die Regierung detaillierte Informationen zu den Regeln zur Beschränkung der Einreise nicht-norwegischer EWR-Staatsangehöriger nach Norwegen und deren Anwendung zur Verfügung.

Lesen Sie unseren nächsten Artikel: EU reagiert auf den NAV-Skandal

Die norwegischen Einreisebestimmungen verstoßen gegen das EWR-ESA-Abkommen. Die ESA stellte fest, dass eine erhebliche Anzahl von Menschen von den norwegischen Einreisebeschränkungen betroffen ist

Die Regeln haben seit ihrer Einführung im Jahr 2020 eine Reihe von Änderungen erfahren, und Norwegen hat angedeutet, dass weitere Änderungen bevorstehen. Der Brief der ESA an Norwegen soll daher einen klaren Überblick über die bisherigen Probleme geben.
In den letzten Monaten hat die ESA auf die erhebliche Zahl von Menschen aufmerksam gemacht, die von den norwegischen Einreisebeschränkungen negativ betroffen sind. Dazu gehören Menschen, denen der Zutritt zu ihren Wohnungen verwehrt bleibt, die daran gehindert werden, eine neue Arbeit anzunehmen oder zu einer bestehenden Arbeit zurückzukehren, oder die daran gehindert werden, ihre Partner und Familienangehörigen zu sehen.

Das an Norwegen gesendete Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen einen EWR-EFTA-Mitgliedstaat

„Wir fühlen uns durch die jüngsten Bemühungen der norwegischen Regierung ermutigt, die Beschränkungen an die im EWR-Abkommen festgelegten rechtlichen Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und Fairness anzupassen. „Wir freuen uns auf weitere Fortschritte bei den beschlossenen Maßnahmen“, sagte ESA-Präsidentin Bente Angell-Hansen. Das an Norwegen gesendete Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen einen EWR-EFTA-Mitgliedstaat. Norwegische Regierung Sie hat nun sechs Wochen Zeit, ihre Ansichten darzulegen, bevor die ESA entscheidet, ob sie die Angelegenheit weiterverfolgt.

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