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Die norwegische Regierung schlägt eine Fortsetzung des Gesetzes vor, das Unternehmen helfen soll, die von der Insolvenz bedroht sind

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Die norwegische Regierung schlägt eine Fortsetzung des Gesetzes vor, das Unternehmen helfen soll, die von der Insolvenz bedroht sind

Zu Beginn der Corona-Pandemie schlug die Regierung vor, die Regeln für Schuldenverhandlungen zu ändern, um profitablen Unternehmen zu helfen, die unter starken Einnahmeausfällen leiden. Die Regierung legt derzeit einen Beratungsvorschlag zur Fortführung des Übergangsrückgewinnungsgesetzes bis zum 1. Januar 2023 vor. Gleichzeitig wird an Vorschlägen für dauerhafte Regelungen gearbeitet.
– Auch wenn wir nach der Corona-Pandemie mit der Wiedereröffnung begonnen haben, wissen wir, dass viele Unternehmen immer noch Probleme haben. Deshalb werden wir weiterhin mit Sanierungsgesetzen arbeiten, die helfen können Unternehmen, die von der Insolvenz bedroht sind. Das Wiederherstellungsgesetz stehe nicht in direktem Zusammenhang mit der Infektionslage, sondern mit den langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie, sagt Justizministerin und Krisenmanagement Monica Mæland.

Die Regierung möchte, dass Unternehmen auch nach der Pandemie Zugang zu guten Instrumenten haben, um eine Insolvenz zu vermeiden

Laut Brønnøysundregistrene

Im Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes am 11. Mai 2020 bis Anfang Juni 2021 wurden 23 Sanierungsverhandlungen aufgenommen. Ziel der Konsultation ist es, sicherzustellen, dass die mit dem Übergangsgesetz eingeführten Instrumente verfügbar sind, bis ein dauerhaftes Wiederaufbaugesetz in Kraft ist.

– Die Regierung möchte, dass Unternehmen auch nach der Pandemie Zugang zu guten Instrumenten haben, um eine Insolvenz zu vermeiden. Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge habe daher mit der Arbeit an dauerhaften Wiederaufbauvorschriften begonnen, sagt Justizministerin und Notfallvorsorge Monica Mæland.

Das Gesetz sieht eine vorübergehende Befreiung vom öffentlichen Vorzugsrecht auf Steueransprüche sowie auf Waren- und Dienstleistungssteuern vor

Das Sanierungsgesetz bringt in mehreren Aspekten Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen zur Schuldenverhandlung im Insolvenzgesetz mit sich. Unter anderen Umstrukturierungsverhandlungen können zu einem früheren Zeitpunkt beginnen, ein Umstrukturierungsplan kann einfacher verabschiedet werden und Schulden können im Rahmen der Umstrukturierung in Eigenkapital umgewandelt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine vorübergehende Befreiung vom öffentlichen Vorzugsrecht für Steuer- und Waren- und Dienstleistungssteueransprüche vor und sieht die Möglichkeit vor, Kredite zur Finanzierung während des Wiederaufbaus vorrangig vor allen anderen Hypotheken zu sichern. Auch der Schutz des Schuldners vor Insolvenzeröffnung und die Einführung einer Pflichtversicherung bei Sanierungsverhandlungen wurde gestärkt.

Die norwegische Regierung wird Unternehmen helfen

In der Konsultationsnotiz wird außerdem vorgeschlagen, dass die Bestimmungen über vereinfachte Umstrukturierungsverhandlungen für Kleinunternehmen und die Bestimmungen über vorübergehende Befreiungen von den vorrangigen Rückforderungsregeln, die vorübergehende Befreiungen von öffentlichen Vorzugsrechten für Steuer- und Mehrwertsteueransprüche usw. einführen, bis zum 1. Januar 2023 fortbestehen.

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