Kompetenzanforderungen an Hundehalter und eine konkretere Bemessungsgrundlage für die Tötung von Hunden sind nur einige der Vorschläge für das neue Hundegesetz.
Am Mittwoch legte das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung Änderungsvorschläge zur öffentlichen Konsultation vor.
Unter anderem wurde eine Anforderung zur Kompetenz von Hundehaltern vorgeschlagen. Das bedeutet, dass der Hundehalter über die notwendigen Kenntnisse über die Bedürfnisse, das natürliche Verhalten und den Einsatzbereich des Hundes verfügen muss.
Auch in Bezug auf die Tötung von Hunden wurden mehrere Änderungen vorgeschlagen.
Das Ministerium will unter anderem Informationen darüber, ob der Hundebesitzer das Recht haben sollte, ein Gutachten eines Sachverständigen zu verlangen, bevor die Polizei eine Tötung beschließt, und welche Kompetenzen in diesem Fall von Sachverständigen verlangt werden sollten.
Außerdem wird eine konkrete und objektive Bewertungsgrundlage mit klaren Tötungskonzepten vorgeschlagen. Dadurch soll eine einheitlichere Begriffsauslegung gewährleistet werden.
Darüber hinaus will das Ministerium den Handlungsspielraum der Polizei klären und stärken, um frühzeitig einzugreifen und Eskalationsmaßnahmen zu ergreifen. Es werden neue Maßnahmen vorgeschlagen, beispielsweise die Verhängung von Geldbußen bei Verstößen.
Die Tierrechtsorganisation Noah lobt die vorgeschlagenen Änderungen. Die Organisation hat wiederholt kritisiert, dass das Hundegesetz vage sei, wenn es um Konzepte geht, die zur Tötung führen.
– Das neue Gesetz enthält klarere Definitionen vieler wichtiger Konzepte. Dies ist ein detaillierterer und fundierterer Ansatz für den Fall, dass Töten unklug ist, so die Tierärztin Siri Martinsen von Noah.
Er glaubt, dass der Vorschlag eine wesentliche Verbesserung des heutigen Hundegesetzes darstellt.
„Es gibt wahrscheinlich noch Raum für Verbesserungen, aber es ist klar, dass die Regierung gründliche Arbeit leisten und den Schwerpunkt auf Hundekenntnisse legen wollte“, sagt Martinsen.
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(© NTB)