Ab dem 26. November gelten für Personen, die nach Norwegen reisen, folgende Regeln:
* Die Einreise steht allen ausländischen Staatsangehörigen offen, die nach dem Einwanderungsgesetz zur Einreise berechtigt sind.
* Ab sofort müssen sich alle Teilnehmer im Anmeldesystem registrieren. Es gelten Ausnahmen Kinder unter 16 Jahren und ausgewählte Gruppen. Alle Teilnehmer müssen beim Check-in einen Anmeldenachweis und einen etwaigen polizeilichen Personalausweis vorlegen.
* Abhängig von den Umständen kann es dennoch Gründe für die Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger geben. Diejenigen, die sich nicht an die Regeln der Einreiseregistrierung, Einreisequarantäne und Einreisetests halten. Alle Reisenden, auch Norweger, können wegen Verstößen gegen ihre Einreisepflichten angezeigt und möglicherweise mit einer Geldstrafe belegt werden.
* Für Personen, die über kein gültiges Corona-Zertifikat verfügen, ist ein negativer Testnachweis innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise erforderlich.
* Darüber hinaus ändert sich die Pflicht zur Selbstkontrolle bei der Einreise. In Norwegen besteht nun die Pflicht, sich selbst zu testen, unabhängig davon, woher man kommt. Diese Verpflichtung gilt für alle, die kein gültiges Zertifikat besitzen. Weitere Ausnahmen von der Verpflichtung, sich bei der Ankunft in Norwegen selbst zu überprüfen, bleiben bestehen.
* Testpflichtige Personen können sich an einer Teststation an der Grenze oder innerhalb von 24 Stunden testen lassen, wenn an der Grenze keine solche Station vorhanden ist. Alle Kommunen im Land müssen darauf vorbereitet sein, ankommende Passagiere mit einer Testpflicht testen zu können.
* Die Regierung rüstet das Nationale Ankunftskontrollzentrum aus, um dort die Kontrollaktivitäten wieder aufzunehmen, damit die Kommunen Informationen über Reisende erhalten können, die den Kommunen Rechtfertigung für Folgemaßnahmen liefern können.
* Bewerbungsprogramme für die norwegische Seedirektion und die norwegische Landwirtschaftsdirektion wurden zurückgezogen.
Quelle: NTB
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