Einwohner Norwegens und Polens, die ab Dienstag, 28.12., nach Schweden reisen, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. Dies gilt auch für vollständig geimpfte Personen. Einige Gruppen sind von der Testpflicht ausgenommen.
Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft in Schweden sein.
Unter Personen, die von der Testpflicht befreit sind sind Güterkraftfahrer, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Schweden und Personen, die für wichtige Familienangelegenheiten reisen.
Die Testpflicht gilt für:
- Ausländer, die aus EU-/EWR-Ländern, einschließlich der skandinavischen Länder, oder aus anderen Ländern mit bestimmten Ausnahmen reisen
- unabhängig davon, ob Sie geimpft oder genesen sind
- Erwachsene und Kinder über 12 Jahre
Aufgrund der Testpflicht müssen Sie bei der Einreise nach Schweden Ihren Impfpass nicht mehr vorlegen. Die Verpflichtung tritt am 28. Dezember in Kraft.
Quelle: NTB
Foto: Vidar Ruud / NTB
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