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Norwegen – Die Regierung lockert die Beschränkungen

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Es bedarf weiterhin landesweiter Beschränkungen. Wir erwarten in den kommenden Wochen hohe Infektionszahlen, aber als Gesellschaft vertragen wir das Virus besser. Daher können viele Einschränkungen gelockert werden.

– Da wir jetzt die Beschränkungen lockern, legen wir Wert auf Kinder und Jugendliche sowie Arbeitsplätze. Unter anderem öffnen wir uns für eine stärkere Aktivität im Kinder- und Jugendsport. Wir empfehlen die grüne Stufe in weiterführenden Schulen und der Erwachsenenbildung, die gelbe Stufe in Kindergärten und Grundschulen. Die Kommunen können je nach Epidemielage über die Höhe der anzuwendenden Maßnahmen entscheiden. Gleichzeitig lockern wir die Quarantäneregeln und fordern die Kommunen auf, Ressourcen dort zu priorisieren, wo die Übertragung von Infektionen am höchsten ist, sagte Premierminister Jonas Gahr Støre. Regierungsaktualisierungen zu Einschränkungen basieren auf Empfehlungen der Gesundheitsbehörde und des norwegischen Instituts für öffentliche Gesundheit. Die Regierung bewertet das Ausmaß der Maßnahmen fortlaufend, wird jedoch Anfang Februar eine neue umfassende Bewertung vornehmen. Besseres Verständnis der Omikron-Situation
Das norwegische Institut für öffentliche Gesundheit geht davon aus, dass die Zahl der Infektionen zunehmen wird, sagt jedoch, dass die durch das Virus verursachte Krankheit weniger schwerwiegend sei
Kurs. Gleichzeitig kann es zu weiteren Krankenhauseinweisungen kommen, da in den kommenden Wochen mehr Menschen erkranken.
– Wir befinden uns derzeit in einer neuen Phase der Pandemie. Wir wissen, dass Omicron weniger schwere Erkrankungen verursacht und die Wahrscheinlichkeit einer Krankenhauseinweisung geringer ist. In den letzten vier Wochen wurden mehr als eine Million Norweger geimpft und die Verfügbarkeit von Schnelltests ist gestiegen. Impfungen schützten sehr gut vor einem schweren Krankheitsverlauf, sagte der Ministerpräsident.

Leistungsherausforderungen

Ein Stoppen der Omikron-getriebenen Winterwelle ist weder möglich noch wünschenswert. Wir werden mehr Kranke und mehr Fehlzeiten haben
krankheitsbedingte Schäden und eine höhere Belastung des Gesundheitswesens, wobei die Zahlen noch ungewiss sind. Der Ansatz im Winter besteht nun darin, die Epidemie zu verlangsamen – mit möglichst geringen Einschränkungen. Wir müssen Situationen vermeiden, in denen zu viele Menschen gleichzeitig erkranken, damit die Belastung für Gesundheits- und Pflegedienste und die Gesellschaft nicht zu groß wird.
– Daher halten die Gesundheitsbehörde und das norwegische Institut für öffentliche Gesundheit es für notwendig, die meisten Beschränkungen beizubehalten, empfehlen jedoch, einige davon zu lockern. Der Schlüssel liegt darin, dass die Summe der Maßnahmen zur Infektionskontrolle zur Aufrechterhaltung der Kontrolle beiträgt, sagte Gesundheits- und Pflegeministerin Ingvild Kjerkol. Die derzeit eingeführten Änderungen gelten auf nationaler Ebene. Kommunen haben weiterhin die Möglichkeit, restriktivere lokale Maßnahmen einzuführen oder beizubehalten.

Krankheitsbedingte Abwesenheit und Änderung der Quarantäneregeln

Die Regierung nimmt nun einige Änderungen an der TISK-Strategie vor. Unter anderem ändern wir die Quarantäneregeln, sodass Tests die Quarantäne in größerem Umfang ersetzen können.

– In den kommenden Monaten werden viele Menschen infiziert sein und die krankheitsbedingten Fehlzeiten werden hoch sein. Alle Unternehmen und Betriebe müssen sich darauf vorbereiten. Sie sollten planen, in einer herausfordernden Situation einen möglichst normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Die von der Regierung eingeführten Änderungen hinsichtlich der Quarantänepflicht im Falle einer Infektion werden dazu beitragen, dass mehr Menschen normal leben können, auch wenn es in der Gesellschaft viele Infektionsfälle gibt, sagte der Minister für Gesundheit und Gesundheitswesen.

Ausschank von Alkohol bis 23:XNUMX Uhr

Mitte Dezember verhängte die Regierung im Einklang mit den Empfehlungen der Gesundheitsbehörde und des norwegischen Instituts für öffentliche Gesundheit ein landesweites Alkoholausschankverbot. Diese Ämter glauben nun, dass diese Einschränkung gelockert werden kann.
– Wir erlauben jetzt den Ausschank von Alkohol, allerdings nur bis 23 Uhr. An den Tischen werde Alkohol ausgeschenkt, weil dadurch der Verkehr unter den Gästen reduziert und der Infektionsschutz gewährleistet werde, sagte Kjerkol.

Dabei handelt es sich um die bundesweiten Beschränkungen

Gültig ab Freitag, 14. Januar, Mitternacht. Änderungen für Kindergärten, Schulen und SFOs gelten ab Mitternacht in der Nacht von Samstag, 15. Januar. Die Maßnahmen werden Anfang Februar neu bewertet.

. Allgemeine Hinweise zum Schutz vor Infektionen

Achten Sie auf gute Händehygiene und Hustenhygiene.

  • Geimpft werden.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind.
  • Lassen Sie sich auf COVID-19 testen, wenn bei Ihnen neue Atemwegssymptome auftreten

Distanz und soziale Kontakte

  • Jedem wird empfohlen, einen Abstand von 1 Meter zu anderen Personen als Haushaltsmitgliedern und ebenso nahestehenden Personen einzuhalten
  • Die Empfehlung eines Abstands von 1 Meter gilt nicht für Kinder in Kindergärten und Grundschulen
  • Die Empfehlung eines Abstands von 1 Meter gilt nicht für Erwachsene, die mit Kindern, Jugendlichen und gefährdeten Gruppen arbeiten
  • Jeder sollte über die Gesamtzahl seiner engen Kontakte nachdenken
  • Empfehlung, die Zahl der engen Kontakte zu reduzieren, sich aber nicht zu isolieren
  • Sie sollten nicht mehr als 10 Gäste von außerhalb Ihres eigenen Haushalts zu Hause haben.
  • Vorschulkinder und Grundschüler (eigene Kohorte) unterliegen nicht der Empfehlung zur Personenzahlbegrenzung
  • Beim Aufenthalt im selben Raum mit Personen, die nicht zum Haushalt gehören, ist eine gute Belüftung/Belüftung empfehlenswert Haushalt oder ähnlich nahestehende Personen
  • Treffen Sie nach Möglichkeit andere Menschen im Freien
  • Es wird empfohlen, die Begrüßung mit den Händen zu vermeiden
  • Menschen, bei denen das Risiko einer schweren Erkrankung besteht, und ungeimpfte Erwachsene sollten sich schützen, einschließlich der Vermeidung oder besonderer Vorsicht bei: großen Versammlungen und Besprechungen in Restaurants, bei denen es erfahrungsgemäß schwierig ist, Abstand zu halten
    und unnötige Reisen in Gebiete mit hoher Infektionszahl. Gleichzeitig sollte sich diese Gruppe nicht isolieren.

Es ist wichtig, soziale Kontakte zu haben

  • Es wird empfohlen, bei Menschenansammlungen auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verzichten
  • Maskenpflicht, wenn die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1 Meter in Geschäften, Einkaufszentren, Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Bahnhofsräumen nicht möglich ist. Die Anordnung gilt auch für Mitarbeiter, sofern keine physischen Barrieren eingesetzt werden.
  • Beim Sitzen an einem Tisch in einem Restaurant besteht keine Maskenpflicht. Organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten
  • Freizeitaktivitäten sollten nach Möglichkeit im Freien durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren:
  • Outdoor-Aktivitäten können wie gewohnt durchgeführt werden
  • Die empfohlene Gruppengröße im Raum beträgt etwa 20 Personen oder pro Klasse/Kohorte
  • Bei Bedarf können Indoor-Aktivitäten mit Kontakt durchgeführt werden

Erwachsene über 20 Jahre:

Im Innenbereich werden maximal 20 Personen und ein Abstand von 1 Meter empfohlen. Bei intensivem Training sollte der Abstand auf 2 Meter eingestellt werden

  • Erwachsene können wie gewohnt Outdoor-Aktivitäten ausüben, bei Bedarf mit Kontakt
  • Der Profisport kann unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen wie gewohnt betrieben werden.

Kindergärten, Schulen und SFO

  • Die gesetzliche bundesweite Aktionsstufe Gelb in Kindergärten, Grundschulen und Hauptschulen entfällt
    Gemeindezentren (SFO).
  • Die bundesweit geregelte rote Leistungsstufe für weiterführende Schulen entfällt
  • Die Anforderungen an den Betrieb mit geeigneten Maßnahmen zur Infektionskontrolle bleiben bestehen
  • Nationale Empfehlung für eine Gelbstufe in Kindergärten sowie Grund- und weiterführenden Schulen, wenn die lokale Epidemiesituation dies erfordert, die Kommunen müssen jedoch eine eigene Bewertung auf der Grundlage der lokalen Situation vornehmen.
  • Es gibt eine nationale Empfehlung für ein grünes Niveau in weiterführenden Schulen und in der Erwachsenenbildung, die Kommunen müssen jedoch eine eigene Bewertung auf der Grundlage der örtlichen Situation vornehmen.
  • Regelmäßige Tests in Schulen und Kindergärten sollen in Gebieten mit hohem Infektionsdruck verstärkt eingesetzt werden.
  • Die Kommunen sind aufgefordert, die Entwicklung der epidemiologischen Situation zu überwachen und die Höhe der Ressourcen an die Entwicklung anzupassen. Kindergärten und Schulen müssen auf eine schnelle Umstellung auf ein verschärftes Maßnahmenniveau vorbereitet sein.

Höhere Bildung

  • Die Anforderungen an den Betrieb mit geeigneten Maßnahmen zur Infektionskontrolle bleiben bestehen
  • Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen wird empfohlen, Möglichkeiten für eine Ausweitung der Präsenzlehre bereitzustellen
  • Vorausgesetzt, die allgemeinen Empfehlungen zum Infektionsschutz werden befolgt: Lüften, Abstand halten und bei Krankheit zu Hause bleiben.
  • Bei ausreichender Testmöglichkeit wird den Studierenden empfohlen, sich regelmäßig testen zu lassen. Tests sollten an Studierende verteilt und auf dem Campus leicht zugänglich sein.
  • Kleinere Gruppen/Präsenzstunden/Seminare sollten auf maximal 30 Personen mit einem Abstand von 1 m begrenzt werden. Sie können von der Abstandsempfehlung abweichen, wenn dies für die Lehre erforderlich ist.
  • Bei der Lehre in größeren Hörsälen gelten die Anwesenheitsbeschränkungen wie bei öffentlichen Veranstaltungen mit fester Bestuhlung sowie Auflagen zum Betrieb mit entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmen.

. Arbeitsumfeld

Arbeitgeber zur Bereitstellung auffordern Mitarbeiter arbeiten von zu Hause aus, sofern dies praktisch möglich ist und die Erledigung wichtiger Aufgaben nicht beeinträchtigt
notwendige Tätigkeiten am Arbeitsplatz, einschließlich der Betreuung von Kindern und schutzbedürftigen Gruppen

Homeoffice und Maskenpflicht gelten nicht für Dienste, bei denen es die Mitarbeiter daran hindern würde, notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben im Umgang mit schutzbedürftigen Gruppen, Kindern und Jugendlichen auszuführen.

Empfehlung für einen Abstand von einem Meter

  • Maskenempfehlung, wenn Abstand nicht möglich ist, es sei denn, es werden andere physische Barrieren wie Trennwände verwendet und
    ähnlich.
  • In bestimmten öffentlich zugänglichen Arbeitsumgebungen besteht Maskenpflicht.
  • Eine gute Belüftung/Lüftung empfiehlt sich in Situationen, in denen Sie sich längere Zeit mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen oder ähnlich nahestehenden Personen im selben Raum aufhalten.

. Veranstaltungen und Tagungen

  • Es gelten Auflagen zu Infektionsschutz, Abstand und Masken.
  • Begrenzen Sie die gesellschaftlichen Zusammenkünfte und Veranstaltungen, an denen Sie teilnehmen
  • Private Veranstaltungen/Treffen im öffentlichen Raum, in gemieteten/geliehenen Räumlichkeiten: Im Innenbereich: Maximal 30 Personen, bei Beerdigungen maximal 50 Personen. Im Freien: Maximal 50 Personen.

Im Innenbereich besteht Maskenpflicht.

  • Öffentliche Veranstaltungen im Innenbereich: Keine festen, zugewiesenen Sitzplätze: Maximal 30 Personen. Bei fester, zugewiesener Bestuhlung: Maximal 200 Personen. Anordnung für das Publikum, Masken zu tragen.
  • Es wird nicht empfohlen, Indoor-Veranstaltungen im Zusammenhang mit organisierten Freizeitaktivitäten, die Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren aus verschiedenen Orten zusammenbringen, zu verschieben oder abzusagen.
  • Bei Mannschaftssportarten werden nur Einzelspiele empfohlen, keine Turniere, Pokale etc. Bei Einzelsportarten empfiehlt es sich, die Größe der am Wettbewerb teilnehmenden Gruppen zu begrenzen.
  • Bei Kultur- oder Sportveranstaltungen in Innenräumen, bei denen sich Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren betätigen, werden Teilnehmer und ggf. unterstützendes Personal nicht in die Gesamtzahl der bei der Veranstaltung anwesenden Personen einbezogen.
  • Teilnehmer von Indoor-Kultur- und Sportveranstaltungen sind von der Abstandspflicht befreit.
  • Nachfolgend finden Sie Outdoor-Veranstaltungen im Zusammenhang mit organisierten Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche
    20 Jahre können ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl und mit der notwendigen Anzahl Erwachsener durchgeführt werden. Bei einer Anwesenheit von mehr als 100 Personen
    Es besteht keine Notwendigkeit, Bereiche für die Öffentlichkeit anzupassen oder geschlossene Räume der Einrichtung mit Ausnahme der Toiletten zu nutzen.

Öffentlicher öffentlicher Nahverkehr

  • Es wird empfohlen, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu vermeiden, wenn der Verkehr überfüllt ist.
  • Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Das Tragen von Masken in Taxis ist sowohl für Fahrgäste als auch für Fahrer obligatorisch.

Restaurants

  • Ausschluss des Alkoholausschanks nach 23.00:23.30 Uhr in lizenzierten Lokalen und spätestens um XNUMX:XNUMX Uhr. koniec Alkoholkonsum tritt an seine Stelle
    Portion.
  • An Tischen muss Alkohol ausgeschenkt werden.
  • Der Ort, an dem Alkohol ausgeschenkt wird, muss die Möglichkeit gewährleisten, einen Abstand von 1 Meter zu anderen Personen als Haushaltsmitgliedern und anderen Personen einzuhalten
    ebenso nahestehende Menschen.
  • Maskenpflicht, wenn die Einhaltung eines Abstands von einem Meter nicht möglich ist, außer beim Sitzen an einem Tisch.
  • Verpflichtung zur Anmeldung einwilligender Gäste.

. Quarantäne und Tests

  • Enge Kontaktpersonen, die zum Haushalt gehören, oder andere ebenso enge Kontaktpersonen einer infizierten Person müssen in Quarantäne
    für 10 Tage ab dem letzten Kontakt.
  • Diese Personen sollen schnellstmöglich mittels eines Heimtests, eines Antigen-Schnelltests durch medizinisches Personal oder eines PCR-Tests getestet werden. Bei einem negativen Ergebnis eines solchen Tests, der frühestens 7 Tage nach Kontakt mit einer infizierten Person durchgeführt wird, kann die Quarantäne beendet werden.
  • Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten an COVID-19 erkrankt sind.
  • Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die mindestens eine Woche vor dem Kontakt mit einer infizierten Person eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben und sich täglich mittels Heimtests, einem Antigen-Schnelltest durch medizinisches Personal oder jeden zweiten Tag mittels PCR testen Testen Sie 7 Tage lang nach dem Kontakt mit der infizierten Person.
  • Darüber hinaus gibt es besondere Ausnahmen, unter anderem für Schlüsselpersonen, die sozialkritische Funktionen wahrnehmen. Andere enge Kontakte müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden, es wird jedoch empfohlen, sich drei Tage nach dem Kontakt mit der infizierten Person testen zu lassen und zwei Tage später (Tag 3) einen weiteren Test durchzuführen. Achten Sie 2 Tage lang genau auf die Symptome. Wenn Sie Symptome bemerken: Bleiben Sie zu Hause und lassen Sie sich testen. Siehe separaten Artikel zu TISK.

Aktivitäten unter Einsatz geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen

  • Um ein Unternehmen mit angemessenen Infektionsschutzmaßnahmen zu führen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zu Personen außerhalb Ihres Haushalts oder ebenso nahestehenden Personen einhalten können und dass das Unternehmen Verfahren für angemessene Hygiene, Reinigung und Belüftung entwickelt hat.
  • Eine Anordnung, Geschäfte mit geeigneten Infektionsschutzmaßnahmen für Kindergärten, Schulen und andere Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen durchzuführen.
  • Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätze, Spielhallen und dergleichen sollen geschlossen werden
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Wasserparks, Spa-Einrichtungen, Hotelschwimmbäder, Bowlingbahnen und dergleichen dürfen für das Indoor-Gruppentraining für maximal 20 Personen geöffnet sein.
  • Die folgenden Unternehmen müssen mit geeigneten Maßnahmen zur Infektionskontrolle arbeiten, um geöffnet zu sein: Bibliotheken, Bowlingbahnen, Museen, Bingohallen, Schwimmbäder, Wasserparks, Spa-Einrichtungen, Hotelschwimmbäder, Fitnessstudios, Einkaufszentren, Geschäfte, Märkte, temporäre Märkte , Supermärkte und dergleichen.
  • Mit Ausnahme von Bibliotheken, Museen, Geschäften und Einkaufszentren müssen Unternehmen die Kontaktinformationen derjenigen Besucher erfassen, die zustimmen.
  • Branchenrichtlinien sollten unter anderem befolgt werden für: Fitnessstudio und Schwimmbäder. In der Praxis bedeutet dies strengere Regimeanforderungen
    Sanitär.

Einreise – Ankunft in Norwegen

  • Alle Reisenden müssen sich grundsätzlich vor ihrer Ankunft in Norwegen registrieren.
  • Alle Reisenden müssen sich grundsätzlich bei der Ankunft in Norwegen testen.
  • Reisende, die nicht mit einem nachweisbaren Corona-Zertifikat nachweisen können, dass sie vollständig geimpft sind oder waren
    Personen, die in den letzten 19 Monaten an COVID-6 erkrankt sind, müssen sich vor der Reise nach Norwegen grundsätzlich zusätzlichen Tests unterziehen.
  • Reisende, die aus einem Land einreisen, für das eine Quarantänepflicht gilt, und keine Dokumente vorlegen können. Personen, die über eine nachweisbare Corona-Bescheinigung verfügen, dass sie vollständig geimpft sind oder in den letzten 19 Monaten an COVID-6 erkrankt waren, müssen sich grundsätzlich einer Einreisequarantäne unterziehen.

Pogoda

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Oslo, NO
12:59 Uhr, Mai 9, 2024
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