Die Regierung möchte, dass Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis oder das Recht haben, sich länger als drei Monate in Norwegen aufzuhalten, Anspruch auf einen norwegischen Personalausweis (ID-kort) haben. Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge legt daher Vorschläge für neue Regelungen in den Verordnungen zu Reisepässen und Personalausweisen zur Beratung vor.
– Viele in Norwegen lebende Ausländer benötigen einen Ausweis. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das ihre norwegische Geburts- oder D-Nummer (vorläufige Identifikationsnummer) im nationalen Register bestätigt. Mit ihrem Personalausweis können sie sich im Alltag einfach und sicher ausweisen. Durch die Ausweitung des Personalausweissystems auf Ausländer tragen wir auch zur Verbreitung eines einheitlichen norwegischen Personalausweises bei. Solche Beweise würden für alle Bereiche der Gesellschaft gelten, sagte Außenminister Erik Idsøe vom Ministerium für Justiz und Krisenmanagement.
Personalausweis ohne Reiserecht
Auch für Ausländer gelten die allgemeinen Bedingungen für die Ausstellung eines Personalausweises ohne Reiseberechtigung. Dies alles jedoch mit notwendigen Anpassungen, einschließlich Dokumentations- und Identitätsprüfungsanforderungen.
Die Beratungsfrist endet am 3. Juni 2022.
Quelle: regjeringen
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