Die Gesetzgebung, die auf die Abschaffung der Roaming-Aufschläge im Jahr 2017 folgt und im Dezember von Parlament und Rat vereinbart wurde, bedeutet, dass Verbraucher ihre Mobiltelefone weiterhin ohne zusätzliche Kosten zusätzlich zu dem, was sie bereits bezahlen, bei Reisen ins EU-Ausland nutzen können in ihrem Heimatland.
. Programm „Roam Like At Home“.
Außerdem genießen sie im Ausland die gleiche Qualität und Geschwindigkeit ihrer Mobilfunkverbindung wie zu Hause. Roaming-Anbieter werden verpflichtet, die gleiche Roaming-Qualität wie im Inland anzubieten, wenn im Netz des Gastlandes die gleichen Bedingungen verfügbar sind. In Verhandlungen mit dem Rat haben die Abgeordneten eine Bestimmung in den neuen Verordnungen durchgesetzt, die Praktiken verbietet, die die Qualität von Roamingdiensten beeinträchtigen (z. B. durch die Umstellung der Verbindung von 4G auf 3G).
Kostenloser Zugang zu Notdiensten
Reisende und Menschen mit Behinderungen haben ohne zusätzliche Kosten Zugang zu Notdiensten – entweder per Telefon oder SMS, einschließlich der Bereitstellung von Informationen zum Anruferstandort. Betreiber müssen außerdem Angaben zur europäischen Notrufnummer 112 machen.
Call-to-End-Zuschläge für Intra-EU-Anrufe
Bei Gesprächen mit Ministern der Mitgliedstaaten forderten die Abgeordneten die Abschaffung der Zuschläge für Anrufe innerhalb der EU (z. B. von Belgien nach Italien). Dies liegt daran, dass die Verbraucher immer noch verwirrt sind über den Unterschied zwischen Roaming-Anrufen und Intra-EU-Anrufen. Die Telefonkosten innerhalb der EU sind derzeit auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Kommission dies prüfen und beurteilen wird, ob weitere Senkungen der Obergrenzen erforderlich sind.
Großhandel Roaming-Gebühren bleiben bestehen begrenzt auf 2 Euro pro Gigabyte. Allerdings ab 2022 und schrittweise auf 1 Euro im Jahr 2027 gesenkt. Betreiber berechnen sich gegenseitig Gebühren, wenn ihre Kunden unterschiedliche Netze nutzen. Wenn Verbraucher beim Roaming ihre vertraglichen Grenzen überschreiten, dürfen die zusätzlichen Gebühren nicht höher sein als die Roaming-Großkundengrenzen.
Präsidentin Angelika Winzig (EVP, AT) sagte
„Wandern zu Hause ist eine beispiellose europäische Erfolgsgeschichte. Es zeigt, wie wir alle unmittelbar vom EU-Binnenmarkt profitieren. Es ist uns gelungen, die Kosten weiter zu senken und die Qualität der Dienstleistungen für alle europäischen Bürger und Unternehmen zu verbessern. Beim Roaming genießen sie nun die gleiche Servicequalität und Datengeschwindigkeit wie zu Hause. Eine absichtliche Verlangsamung der Datenraten ist nicht mehr zulässig. Gleichzeitig schaffen wir durch die deutliche Reduzierung der Wholesale-Limite mehr Fairness und Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt. Mit dieser Verordnung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem echten europäischen digitalen Binnenmarkt. Alles für eine erfolgreiche, starke und effektive Zukunft der Europäischen Union.
Nächste Schritte
Das Gesetz wurde mit 581 zu 2 Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen. Es muss nun vom Rat offiziell genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.
Roaming ohne zusätzliche Gebühren. Hintergrund
Mit der Roaming-Verordnung wurde das „Roam-Like-At-Home“-Prinzip eingeführt, das die Abschaffung zusätzlicher Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15. Juni 2017 vorsah. Die Verordnung gilt nun bis zum 30. Juni 2022. Fünf Jahre nach der Verabschiedung der Verordnung in Im Jahr 2015 überprüfte die Kommission das Programm, um seine Auswirkungen und die Notwendigkeit einer Verlängerung zu bewerten.
Quelle: Europäisches Parlament
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