Am Mittwoch hat der EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz seine Position zur geänderten Funkanlagenrichtlinie mit 43 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen.
Die neuen Regeln bedeuten, dass Verbraucher nicht mehr bei jedem Kauf eines neuen Geräts ein neues Ladegerät und Kabel benötigen und ein Ladegerät für alle ihre kleinen und mittelgroßen elektronischen Geräte verwenden können. Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, die per Kabel aufgeladen werden können, müssten herstellerunabhängig mit einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein. Die Ausnahmen würden nur für Geräte gelten, die zu klein sind Typ USB-Anschluss C, wie Smartwatches, Gesundheits-Tracker und einige Sportgeräte.
Diese Änderung ist Teil umfassenderer EU-Bemühungen, die nachhaltige Entwicklung von Produkten, insbesondere Elektronikprodukten, auf dem EU-Markt zu fördern und Elektroschrott zu reduzieren.
Klare Informationen und Beschriftungen zu den Lademöglichkeiten
Die Abgeordneten möchten außerdem, dass neue Geräte klare Informationen und Etiketten zu den Ladeoptionen sowie dazu enthalten, ob das Produkt ein Ladegerät enthält. Dies würde dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und die Kaufentscheidung für Verbraucher zu erleichtern, die häufig mehrere verschiedene Geräte besitzen und nicht immer zusätzliche Ladegeräte benötigen.
Angesichts der zunehmenden Nutzung des kabellosen Ladens wollen die Abgeordneten, dass die Europäische Kommission bis Ende 2026 eine Strategie vorlegt, die eine minimale Interoperabilität aller neuen Ladelösungen ermöglicht. Ziel ist es, eine neue Marktfragmentierung zu vermeiden und die Umweltverschwendung weiter zu reduzieren. Dadurch wird der Verbraucherkomfort gewährleistet und das sogenannte vermieden der „Lock-in“-Effekt, der durch proprietäre Ladelösungen entsteht.
Nächste Schritte zu gemeinsam genutzten Ladegeräten
Sobald das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung im Mai den Entwurf der Verhandlungsposition als Ganzes genehmigt, werden die Abgeordneten bereit sein, Gespräche mit den EU-Regierungen über die endgültigen Regeln aufzunehmen.
Quelle: Europäisches Parlament
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