Was passiert, wenn man Pech hat und im Urlaub krank wird? Jeden Sommer gehen beim norwegischen Arbeitsinspektorat viele Fragen von Mitarbeitern ein, die nicht in den Urlaub fahren konnten, weil ihre Urlaubspläne durch eine Krankheit zunichte gemacht wurden.
Die meisten Menschen fragen sich, ob sie den entgangenen Urlaub später nachholen können? Diese Frage beantwortet Vigleik M. Aas, Leiter der Sekretariatsabteilung der norwegischen Arbeitsinspektion (Arbeidstilsynet).
Möglichkeit der Verschiebung mit ärztlichem Attest
Feiertage werden durch das Feiertagsgesetz geregelt , aber Tarifverträge können auch Urlaubsbestimmungen enthalten. Hier sind die wichtigsten Regeln:
Wenn Sie als Arbeitnehmer während Ihres Urlaubs erkranken:
- Wenn Sie während Ihres Urlaubs krankgeschrieben sind, können Sie Ihren Urlaub ab dem ersten Tag der Krankheit, einschließlich Samstag, verschieben.
- Sie müssen Ihre Erkrankung durch ein ärztliches Attest/Krankmeldung dokumentieren und schnellstmöglich mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.
- Um Anspruch auf neuen Urlaub zu haben, müssen Sie vollständig (zu 100 Prozent) krankgeschrieben sein.
Wenn Sie als Arbeitnehmer vor Ihrem Urlaub völlig arbeitsunfähig werden:
- Der Feiertag kann auf später im Jahr verschoben werden.
- Sie müssen Ihre Erkrankung mit einer Krankmeldung dokumentieren und schnellstmöglich, spätestens am letzten Werktag vor Ihrer Krankmeldung, mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.
Erfahren Sie mehr über das Recht und die Pflicht eines Arbeitnehmers, Urlaub zu nehmen.
Bewerten Sie Ihre Bedürfnisse
– Selbstverständlich können Sie Ihren Urlaub auch dann fortsetzen, wenn Sie eine Verletzung erleiden, die Sie normalerweise an der Arbeit hindern würde. Ein gebrochener Finger oder eine Entzündung des Handgelenks kann in vielen Berufen zur völligen Arbeitsunfähigkeit führen. Aber es kann durchaus sein, dass ein gut geplanter Urlaub stattfinden kann, sagt Vigleik M. Aas von der norwegischen Arbeitsinspektion.
– Das Gleiche gilt auch für die andere Seite. Ein Knöchelbruch bedeutet nicht unbedingt, dass Sie nicht arbeiten können, wenn Sie einen Bürojob haben. Doch ein geplanter Bergausflug oder Strandurlaub ist mit einem Gipsverband möglicherweise nicht möglich. Darüber müssen Sie mit Ihrem Arzt sprechen, damit Sie gemeinsam Ihre Arbeitsunfähigkeit richtig beurteilen können, sagt Aas.
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