Der Mann wurde vom Berufungsgericht Gulated zu 120 Tagen Gefängnis und einer Geldstrafe wegen grober Fahrlässigkeit und groben Steuerbetrugs verurteilt.
Im Bezirksgericht wurde der Mann zu 90 Tagen Gefängnis und einer geringeren Geldstrafe verurteilt. Er selbst legte gegen das Urteil Berufung ein, das Berufungsgericht verhängte nun eine härtere Strafe.
Der Beklagte beauftragte eine seiner Firmen mit der Begleichung seiner Privatrechnungen und zog diese ebenfalls ab
Mehrwertsteuer für das Unternehmen. Das Gericht befand, dass die Beklagte maßgeblich für fehlerhafte Abzüge in der Steuererklärung verantwortlich sei. Die erhobene Steuer sei falsch erfasst worden und er habe Einkünfte und Dividenden in seiner privaten Steuererklärung nicht angegeben. Dem Urteil zufolge hat er sich der Zahlung entzogen
Steuer in Höhe von NOK 590.
Im Urteil hieß es, der Beklagten sei bekannt gewesen, dass Privatrechnungen nicht in das Unternehmen eingehen könnten. Dennoch wies er die von ihm privat genutzten Lieferanten an, Rechnungen gezielt an das Unternehmen zu richten. Nach Ansicht des Gerichts ist der Fall auch ein gutes Beispiel dafür, wie schwierig es ist, eine Verwechslung zwischen den Ausgaben des Unternehmens und den privaten Ausgaben des Eigentümers festzustellen. Dies geschieht, wenn private Ausgaben verschleiert werden, indem diese direkt an das Unternehmen adressiert werden und kein Lieferort angegeben wird.
– Økokrim ist davon überzeugt, dass auch das Berufungsgericht diesen Fall auf die gleiche Weise sieht wie wir. Öffentliche Überlegungen unterstreichen die Bedeutung einer starken Reaktion in solchen Fällen, sagt die Polizeianwältin Silje Slotterøy Dahlheim aus Økokrim. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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