– Es ist schön, den Hund beim Spaziergang dabei zu haben. Für viele ist Ostern die Zeit für einen Ausflug, aber denken Sie daran, Ihren Hund an der Leine zu führen, sagt Landwirtschafts- und Ernährungsministerin Sandra Borch.

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. Für wen gilt es?

Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde. Es reicht nicht aus, Ihren Hund zu Ihren Füßen laufen zu lassen, auch wenn er gehorsam und nett ist. Während dieser Zeit muss der Hund an der Leine geführt oder ordnungsgemäß eingezäunt sein. Die Leinenpflicht gilt für alle Hundebesitzer. Damit ist sowohl die Person gemeint, die den Hund besitzt, als auch die Person, die sich um den Hund für andere kümmert.

– Bei der Änderung des Hundegesetzes wurde der Schwerpunkt auf präventive Maßnahmen gelegt. „Das ist eine typische Präventionsmaßnahme und ich erwarte die Einhaltung der Vorschriften“, sagt der Minister für Landwirtschaft und Ernährung.

Halten Sie Ihren Hund an der Leine

Hunde, die Nutztiere, domestizierte Rentiere oder Wild jagen, können auch dann Schaden anrichten, wenn sie nicht beißen. Ein gejagtes Tier ist Stress ausgesetzt und kann unter Erschöpfung und Hitzschlag leiden. Manche Tiere verletzen sich oder sterben, weil sie Angst haben und entkommen, indem sie ins Meer oder steile Hänge hinunterfallen. Bei der Jagd auf Weidetiere kann es passieren, dass der Nachwuchs der Mutter entkommt, was zu unnötigem Stress und Anspannung für Mutter und Nachwuchs führen kann.

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Quelle: regjeringen

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