Der Präsident der Republik Polen hat die Wahlen zum Sejm und zum Senat für den 15. Oktober 2023 angesetzt. Wähler, die sich im Ausland aufhalten und einen gültigen polnischen Reisepass besitzen und sich auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Länder aufhalten, in deren Hoheitsgebiet Sie mit einem gültigen polnischen Personalausweis einreisen können, können in im Ausland eingerichteten Wahlbezirken wählen.
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- Die Abstimmung findet persönlich am Sitz der Bezirkswahlkommission statt.
- Die Liste der Bezirke, in denen es möglich sein wird, im Ausland zu wählen, wurde noch nicht bekannt gegeben. Gemäß dem Wahlkalender, der dem Beschluss des Präsidenten der Republik Polen über die Anordnung von Wahlen beigefügt ist, findet diese spätestens statt 25 September 2023 durch Verordnung des Außenministers.
- Die Bekanntgabe der Adressen der Sitze der Bezirkswahlkommissionen in den einzelnen Konsularbezirken erfolgt ebenfalls durch die Konsuln.
- Nach der Einrichtung von Wahlbezirken im Ausland beginnen die gebietszuständigen Konsuln mit der Erstellung von Wählerlisten in den einzelnen Wahlbezirken. Das bedeutet, dass Wähler Von diesem Zeitpunkt an können sie die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Alle für Wähler im Ausland wichtigen Informationen werden sukzessive veröffentlicht. Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Website Nationale Wahlkommission.
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Quelle: gov.pl
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Informationen vom Konsulat in Norwegen
Meine Damen und Herren,
Wir möchten Sie freundlich darüber informieren, dass Wähler sich jetzt in das Wählerverzeichnis in Norwegen eintragen können. Bitte beachten Sie, dass Sie sich am bequemsten und einfachsten über die e-Wybory-Website in die Liste eintragen können.
Aktuelle Informationen zu den bevorstehenden Wahlen finden Sie auf der Website der polnischen Botschaft in Oslo. Bitte verbreiten Sie es weiter.
Link: https://www.gov.pl/web/norwegia/wybory-i-referendum-2026
Hochachtungsvoll,
Andrzej Jach
1. Sekretär/Vizekonsul