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Personalvermittlungsunternehmen in Norwegen müssen eine Genehmigung der norwegischen Arbeitsinspektion einholen

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Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Personalvermittlungsunternehmen, die Mitarbeiter in Norwegen beschäftigen, eine Genehmigung der norwegischen Arbeitsinspektion einholen.

Das derzeitige System endet im neuen Jahr Registrierung der Arbeitsagenturen und wird ersetzt Genehmigungssystem. Nur von der norwegischen Arbeitsinspektion zugelassene Personalvermittlungsunternehmen dürfen Arbeitnehmer legal beschäftigen.  

– Personalvermittlungsfirmen werden nicht automatisch vom alten Register in die neue Liste übernommen. Bevor Sie jedoch ab dem 1. Januar 2024 in die neue Überprüfung aufgenommen werden können, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen und eine Genehmigung einholen, erklärt der Direktor der Alf-Abteilung Erik Sakshaug von der norwegischen Arbeitsinspektion.

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Das Formular, mit dem Sie eine Erlaubnis zur Führung eines Personalvermittlungsunternehmens beantragen können, ist seit dem 20. November in Betrieb.

Lesen Sie mehr und bewerben Sie sich bei einem zugelassenen Personalvermittlungsunternehmen

In der Bewerbungslösung müssen Arbeitsvermittler die Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten, einschließlich eines schriftlichen Arbeitsvertrages und einer Versicherung gegen Arbeitsunfälle, dokumentieren.

Das Formular ist einfach zu bedienen und die Genehmigungsentscheidung wird unmittelbar nach Einreichung des Antrags getroffen.

– Es ist jedoch nicht möglich, einen Antrag einzureichen, ohne alle Anforderungen zu erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen – sagt Sakshaug.

Die norwegische Arbeitsinspektion wird im Jahr 2024 zugelassene Unternehmen überwachen und beaufsichtigen.

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Übersicht zugelassener Personalvermittlungsunternehmen

Zugelassene Personalvermittlungsunternehmen werden in einer öffentlichen Übersicht auf der Website arbeidstilsynet.no gesammelt.

Diese Überprüfung zeigt Personalvermittlungsunternehmen, die den Status „genehmigt“ haben und legal Arbeitskräfte anwerben und einstellen können. Wenn ein zugelassenes Beschäftigungsunternehmen die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, kann die norwegische Arbeitsinspektion die Zulassung ebenfalls widerrufen. Das Unternehmen erhält dann in der Prüfung den Status „nicht genehmigt“.

– Das neue Genehmigungssystem wird dazu beitragen, unseriöse Personalvermittlungsunternehmen auszusortieren, es Einstellungsunternehmen leichter machen, seriöse Arbeitskräfte auszuwählen und den Behörden bessere Instrumente für die Durchführung effektiver Inspektionen an die Hand zu geben, sagt Alf Erik Sakshaug.

Webinar zum Genehmigungssystem

Am Donnerstag, den 23. November, lädt die norwegische Arbeits- und Sozialbehörde zu einem Webinar über das neue Genehmigungssystem ein. Im Webinar erfahren Sie, was für eine Genehmigung vorliegen muss und wie Sie die Genehmigung beantragen.

Sehen Sie sich hier das Webinar „How to Apply for Approval as a Staffing Firm“ am 23. November um 13:00 Uhr an. Sie können die Aufzeichnung auch später hier ansehen. 

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Quelle: Norwegische Arbeitsinspektion

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