Kindergeld in Norwegen. Alles, was Sie wissen müssen.
Hast du gerade ein Baby bekommen? Vielleicht warten Sie nur auf seine Ankunft? Das Sozialsystem für Familien mit Kindern ist in Norwegen attraktiv. Eltern haben Anspruch auf hohes Kindergeld, dessen Antrag sich lohnt. Informieren Sie sich, welche Leistungen Sie beantragen können und worauf Sie Anspruch haben.
Erfahren Sie, wie Sie Eltern-, Schwangerschafts- und Babygeld erhalten.
Familienzulage
Wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren haben, können Sie als eine der Grundleistungen die Familienbeihilfe (Barnetrygd) beantragen. NAV ist für die Entscheidungsfindung und deren Bezahlung verantwortlich. Diese Leistung beträgt NOK 970 pro Monat für jedes Kind. Wichtig ist, dass Sie eine Ausgleichszahlung bis zu 3 Jahre zurück beantragen können.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Es gibt drei Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um diese Leistung zu beantragen. Über alles Sie in Norwegen sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielen. Zu den qualifizierten Leistungen gehören Leistungen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags, der Führung eines Unternehmens oder des Bezugs von Leistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Pflegegeld und Arbeitslosengeld erworben werden.
Darüber hinaus müssen Sie in Norwegen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ein zwingendes Kriterium ist auch der dauerhafte Wohnsitz bei einem Kind, das unter 18 Jahre alt ist.
Notwendige Dokumente
Ihrem Antrag auf Familienbeihilfe müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
– Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
– Heiratsurkunde (nicht erforderlich, die Leistung kann von Unverheirateten oder Alleinerziehenden bezogen werden)
– Dokumente, die die Beschäftigung bestätigen – dies kann ein Arbeitsvertrag oder eine Bilanz eines Buchhalters im Falle der Führung eines Unternehmens sein
– Dokumente, die die Registrierung in Norwegen oder die Aufenthaltserlaubnis in diesem Land bestätigen
– alle Gehaltsabrechnungen – wenn der Arbeitnehmer Leistungen beantragt
– lonnsonppspendete für das gesamte vorangegangene Steuerjahr
- Identifikation
WICHTIG
Wenn Sie alleinerziehend sind und Kinder betreuen, haben Sie Anspruch auf einen monatlich ausgezahlten Familienzuschuss in Höhe von 970 NOK. Dabei handelt es sich um eine dauerhafte Zulage, deren Höhe sich nicht abhängig von der Anzahl der Kinder ändert.
Pflegegeld
Wenn Sie ein Kind im Alter von 1 bis 2 Jahren betreuen, haben Sie zusätzlich Anspruch auf Pflegegeld. Wie beim Kindergeld gilt für die Anerkennung der Gültigkeit von und Die Zahlung dieser Leistung entspricht dem norwegischen Nettoinventarwert. Auch in diesem Fall können Sie eine Entschädigung erhalten, allerdings nur bis zu 3 Monaten zurück. Die Höhe dieser Leistung beträgt 7 NOK pro Kind.
Bedarf
Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen Sie alle folgenden Kriterien erfüllen:
– erreichen Einkommen in Norwegen, die durch Sozialversicherungsbeiträge abgedeckt ist. Dieses Einkommen kann im Rahmen eines Arbeitsvertrags, der Führung eines Unternehmens oder des Bezugs gleichwertiger Leistungen erzielt werden
– Allerdings werden in Norwegen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt
– Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem in Norwegen seit mindestens 5 Jahren. Wenn der Antragsteller jedoch einem gleichwertigen System in einem EWR-Land angehörte, wird dies ebenfalls berücksichtigt
– ständiger Wohnsitz mit Kindern, für die Sie Betreuungsgeld beantragen
– Kinder oder das Kind müssen dauerhaft beim anderen Elternteil wohnen oder eine Kindertagesstätte besuchen, für die keine Förderung eingeworben wurde
Kindergeld in Norwegen. Alles, was Sie wissen müssen. WICHTIG
Die Leistung steht nicht zur Verfügung, wenn das Kind einen Kindergarten besucht, der aus staatlichen Mitteln finanziert wird. Bleibt die Person jedoch weniger als 20 Stunden pro Woche dort, kann zwar Pflegegeld gezahlt werden, dieses fällt jedoch verhältnismäßig geringer aus.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Für den Anspruch auf Pflegegeld benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung von Familiengeld. Sie sind wie folgt:
– Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
– Heiratsurkunde (nicht erforderlich, die Leistung kann von Unverheirateten oder Alleinerziehenden bezogen werden)
– Dokumente, die die Beschäftigung bestätigen – dies kann ein Arbeitsvertrag oder eine Bilanz eines Buchhalters im Falle der Führung eines Unternehmens sein
– Dokumente, die die Registrierung in Norwegen oder die Aufenthaltserlaubnis in diesem Land bestätigen
– alle Gehaltsabrechnungen – wenn der Arbeitnehmer Leistungen beantragt
– lonnsonppspendete für das gesamte vorangegangene Steuerjahr
- Identifikation
Ein solcher Antrag wird innerhalb eines Zeitraums von 12 bis 24 Monaten berücksichtigt.