Ein muslimischer Mann schüttelte Frauen bei der Arbeit nicht die Hand, weil dies nicht seinen religiösen Überzeugungen entsprach. Infolgedessen wurde sein Arbeitsvertrag an der Ekeberg-Grundschule nicht verlängert. Das ehemalige Management kennt die Sache und akzeptiert ein solches Verhalten nicht. Der Stadtrat von Oslo äußert sich in einem ähnlichen Ton.
Für ein solches Verhalten gibt es in Norwegen keinen Platz
Der entlassene Muslim arbeitete als Aushilfskraft an der Ekeberg-Grundschule in Oslo. Sein Arbeitsvertrag wurde jedoch wegen inakzeptablem Verhalten seinerseits nicht verlängert – er wollte Frauen am Arbeitsplatz nicht die Hand geben. Nach Angaben der ehemaligen Leiterin der Einrichtung, Bente Alfheim, kann sie sich noch genau an den Fall erinnern. Sie erhielt Beschwerden von Lehrern, dass sie sich durch das Verhalten des Muslims beleidigt fühlten. Laut Alfheim bemühte sich die Schulleitung um Verständnis, auf der anderen Seite fehlte jedoch die Bereitschaft zur Integration.
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Der Vorsitzende des Osloer Stadtrats, Raymund Johansen, vertritt eine ähnliche Meinung. Er wiederum glaubt, dass Toleranz und Offenheit eine Sache seien, die Missachtung norwegischer Bräuche jedoch eine andere. Seiner Meinung nach kann ein solches Verhalten in der Gemeinde Oslo nicht akzeptiert werden.
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Es wurde eine Beschwerde eingereicht
Der verletzte Muslim erstattete diesbezüglich Beschwerde beim Amt für Diskriminierung. Nach offiziellen Angaben wird darüber voraussichtlich im Oktober nachgedacht. Allerdings sollten Sie mit der Entscheidung bis November warten, da dies die Bearbeitungszeit für jede Beschwerde ist.
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Dies ist nicht der erste derartige Fall
Vieles deutet darauf hin, dass die Verweigerung des Händeschüttelns in der muslimischen Kultur keine Seltenheit ist. Im April schloss das französische Berufungsgericht das Verfahren im Fall einer muslimischen Frau ab, der die französische Staatsbürgerschaft verweigert wurde. Der Grund für diese Entscheidung war ihr Verhalten während der Einbürgerungszeremonie. Die Frau schüttelte zwei berühmten Persönlichkeiten nicht die Hand. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist dies ein ausreichender Beweis dafür, dass sie nicht ausreichend assimiliert ist und daher keine französische Staatsbürgerin sein kann.
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