In Norwegen gibt es Leistungen für arbeitslose Ausländer. Das von der NAV übernommene Grundprinzip besteht darin, dass eine solche Person Einkünfte im Königreich erzielt haben muss. Das Amt ermöglicht die Umrechnung von beispielsweise in Polen erzielten Einkünften, um die Höhe der norwegischen Leistung zu schätzen.
Arbeite in Norwegen und lebe in Polen
Anspruch auf Arbeitslosengeld für Ausländer haben Sie auch dann, wenn Sie in Norwegen arbeiten, aber in Polen wohnen, wohin Sie täglich oder zurückkehren wöchentlich. Um Anspruch auf diese Leistung zu haben, müssen Sie mindestens die letzten 12 Monate im Königreich gearbeitet haben Vollzeit. Für die Beantragung von Leistungen ist die Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
- Du arbeitest Teilzeit,
- der Arbeitgeber hat Ihr Beschäftigungsverhältnis reduziert,
- Ihrem Arbeitgeber droht die Insolvenz.
WICHTIG! Sie können Leistungen für arbeitslose Ausländer auch dann erhalten, wenn Sie nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes oder Teilzeitjobs in Polen bleiben. Dies gilt nur, wenn Sie laut NAV als Grenzgänger eingestuft sind.
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Grenzgänger – eine Person, die in Norwegen arbeitet, aber in einem anderen EWR-Land (z. B. Polen) lebt und mindestens einmal pro Woche nach Hause reist.
Nicht-Grenzgänger
Wenn Sie jedoch nicht als Grenzgänger eingestuft sind, können Sie einen Antrag stellen Arbeitslosenunterstützung sieht etwas anders aus. Solange Sie in Norwegen leben und bleiben, werden Sie wie jeder andere Arbeitslose behandelt. Eine etwas andere Situation entsteht, wenn Sie in Norwegen Leistungen für arbeitslose Ausländer bezogen haben, aber in das Land zurückgekehrt sind, in dem Sie zuvor gearbeitet haben. Ohne den Status eines Grenzgängers verlieren Sie in einer solchen Situation den Anspruch auf Leistungen.
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Sie haben das Recht, Ihre Rechte in ein anderes Land zu übertragen
Wissenswertdass Sie, wenn Sie als Grenzgänger anerkannt wurden und sich entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, die Übertragung Ihrer Leistungsansprüche nach Polen beantragen können. In den meisten EWR-Ländern stehen Leistungen für arbeitslose Ausländer erst nach einer bestimmten Zeitspanne zur Verfügung. Details variieren je nach Land.
Um Ihr Einkommen zur Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes zu dokumentieren, müssen Sie am 04 einen Antrag auf Ausstellung einer PD U02-Bescheinigung durch die NAV stellen.
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Sie haben in einem anderen Land gearbeitet und sind nach Norwegen gezogen
Wenn vorher Sie haben in einem anderen EWR-Land gearbeitet, als Sie nach Norwegen gezogen sindkönnen Sie Ihr Einkommen vorweisen, bevor Sie bei einem norwegischen Arbeitgeber angestellt werden. Auf dieser Grundlage berechnet NAV die Höhe der Ihnen zustehenden Leistung. Sie haben das Recht, Einkünfte zu melden, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Damit das Amt dies jedoch tun kann, müssen Sie einen PD U1/SED U002-Antrag einreichen.
Was ist, wenn Sie einen Job in einem anderen EWR-Land finden möchten?
In bestimmten Fällen Sie können Arbeitslosengeld beziehen Aufenthalt in einem anderen EWR-Land, um einen Arbeitsplatz zu finden. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie müssen völlig arbeitslos sein,
- Sie sollten bei NAV registriert sein als Arbeitsuchende mindestens 4 Wochen in den 12 Wochen vor Reiseantritt,
- Während dieser 4 Wochen müssen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
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Sie haben in einem anderen EWR-Land keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn:
- Du wurdest gefeuert In Norwegen,
- Du hast deine eigene gegründet Wirtschaftstätigkeit,
- Sie erhalten Arbeitslosengeld aufgrund der Insolvenz Ihres Arbeitgebers,
- Sie verwenden Aktivierungsinstrumente arbeitslos in Norwegen.
Wenn Sie planen, zur Arbeitssuche in ein anderes EWR-Land zu gehen und zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld beziehen möchten, müssen Sie einen PD U2-Antrag einreichen.