Das Jahr 2018 brachte einige neue Veränderungen für unsere polnischen Fahrer. Eine davon ist die Möglichkeit, dass bei der Inspektion des Fahrzeugs weder eine Zulassungsbescheinigung noch eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Was erwartet uns sonst noch?
Zulassungsbescheinigung und Haftpflichtversicherung
Der 1. Oktober 2018 brachte zwei Treiberänderungen mit sich. Ab diesem Datum ist jeder, der ein Fahrzeug führt, nicht mehr verpflichtet, eine Zulassungsbescheinigung und eine Haftpflichtversicherung mit sich zu führen. Dies ist ein großer Komfort, da der Durchführende im Falle einer Inspektion alle Fahrerdaten in der CEPIK-Datenbank überprüfen kann.
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Weitere Änderungen
Das hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitalisierung gemeinsam beschlossen Entscheidung, weitere Änderungen einzuführen, die den Autofahrern das Leben und die Bürokratie rund um den Besitz und das Fahren eines Autos noch einfacher machen sollen. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:
- Abschaffung der Verhängung einer Geldbuße gegen einen Fahrer, der bei einer Kontrolle keinen Führerschein bei sich hat,
- Entfernen des Kontrollaufklebers,
- Kündigung der Fahrzeugkarte,
- die Möglichkeit für einen Neuwagenkäufer, seine bestehenden Kennzeichen zu behalten.
2019 ist ein Jahr der Veränderungen
Alle oben genannten Änderungen, die eingeführt werden sollen, sind für 2019 geplant. Beide Ministerien warnen jedoch, dass es sich derzeit nur um Pläne handelt und bis zu deren Umsetzung Zeit und viele gesetzliche Regelungen erforderlich sind. MI und MC teilen mit, dass die ersten Schritte zur Umsetzung der Änderungen bereits unternommen wurden.
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Die Vorteile für Fahrer der Änderungen
Eine Fahrzeugkarte ist ein Dokument, das derzeit für jeden Fahrer etwa 80 PLN kostet. Durch die Abschaffung werden wir lediglich diesen Betrag einsparen. Wenn wir außerdem beim Kauf eines Neuwagens die Nummernschilder nicht ändern müssen und auch der Verzicht auf die Prüfplakette möglich ist, entfallen weitere Kosten in Höhe von 99,50 PLN.