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Änderungen der Steuervorschriften aufgrund des Coronavirus

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Aufgrund der Coronavirus-Krise beschließt die Steuerverwaltung, die Strafen für verspätete Steuerabrechnungen zu mildern.

„Wir prüfen, wie wir unsere Pläne abschwächen können, um sie für einen großen Teil der Geschäftswelt handhabbar zu machen. Anschließend haben wir uns konkret mit der Anwendung von Zwangsstrafen befasst. Im Zusammenhang mit diversen Meldepflichten, sagt Steuerdirektor Hans Christian Holte im TV 2.

Die Steuerbehörde erkennt unter anderem an, dass es für viele Unternehmen schwierig sein kann, rechtzeitig Steuerbescheide zu übermitteln.

– Aufgrund der verspäteten Einreichung der Steuererklärungen für Privatunternehmer und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurde der Steuerpflichtige vorübergehend suspendiert. „Wir tun dies, weil wir wissen, dass sich viele Unternehmen in schwierigen Situationen befinden“, sagt Holte.

  Steuerrückzahlungen.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für Unternehmen endet am 31. Mai. Allerdings wurde das System der Zwangsstrafen für verspätete Lieferungen vorübergehend ausgesetzt. Der Steuerdirektor betont, dass es wichtig sei, so schnell wie möglich zu liefern Steuererklärung.

Es gibt keine Änderungen an den Regeln für die Abgabe einer Steuererklärung für natürliche Personen. Holte erinnert daran, dass es bei Bedarf einfach sei, die Frist zu verlängern.

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MwSt

Die norwegische Steuerbehörde gibt an, dass dies auch dann der Fall ist, wenn sich die Zustellung des Mehrwertsteuerbescheids verzögert. Die Lieferung durch jeden, der im Umsatzsteuerregister eingetragen ist, wurde vorübergehend ausgesetzt.

Das Finanzamt wird Sie daher nicht bestrafen, wenn Sie einen Umsatzsteuerbescheid vorlegen zu spät. Das Programm ist vorübergehend und gilt für Abrechnungen, die von März bis einschließlich 10. Juni gesendet werden. Dies bedeutet, dass sich die erste Frist (Frist vom 14. April) und die zweite Frist (Frist vom 10. Juni) verzögern. Es wird keine Strafe verhängt.

Es sollte auch nicht denjenigen aufgezwungen werden, die einmal im Jahr eine Rendite erbringen. Für den Jahreszeitraum (10. März) und die Jahresrendite für die Industrie (14. April).

„Obwohl wir die Strafen jetzt reduzieren, ermutigen wir Unternehmen dennoch, die Umsatzsteuererklärung so schnell wie möglich zu übermitteln“, sagt Holte.

Quelle TV2

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