- Verboten
Wussten Sie, dass es strenge Regeln für dunkle Autoscheiben gibt?
Dies gilt sowohl für die Windschutzscheibe als auch für die Seitenscheiben. Das müssen Sie wissen, wenn Sie zur Inspektion angehalten werden. Und die Fenster sind zu dunkel, vor allem wenn sich herausstellt, dass die Folie nicht zertifiziert ist. Dann wird es keine Gnade geben.
Dies erlebte ein LKW-Fahrer aus Polen. Er wurde von einer Polizeistreife in Husum in Løten zur Kontrolle angehalten.
Hier standen Inspektoren der norwegischen Straßenverkehrsbehörde bereit, mehrere schwere Nutzfahrzeuge zu überprüfen.
„Einem polnischen Lkw wurde das Fahren mit Solarfolie an den Seitenscheiben verboten“, sagt der Prüfer.
Der Fahrer musste vor der Weiterfahrt sämtliche Folien entfernen
-Keine Klebefolie
Darüber können Sie in Paragraph 31-1 der Fahrzeugverordnung nachlesen. Hier stellt er unter anderem fest:
Das Fenster sollte stabil genug und auf beiden Seiten transparent sein. Es muss so gestaltet sein, dass die durch es sichtbaren Objekte nicht verzerrt werden. Gleiches gilt für die Windschutzscheibe, die vom Fahrer überprüft werden sollte.
Als Sonnenschutz gilt ein leicht getöntes Glas, das keine größere Reduzierung der Lichtemissionen bewirkt als in der amerikanischen Norm ASA Z-26.1 – 1966 vom 15. Juli 1966 angegeben. Andere Formen von Sonnenschutzmitteln wie z. Das Aufsprühen oder Aufkleben von Folien auf alle Teile der Scheiben, auf die der Fahrer Sicht haben soll (Vorder- und vordere Seitenscheiben), ist nicht gestattet. In jedem Fall muss das Licht auch durch die Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs sichtbar sein, in dem ein Innenspiegel erforderlich ist.
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