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Registrierung des Aufenthalts in Norwegen – Schritt für Schritt!

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Haben Sie einen Job in Norwegen bekommen? Reisen Sie aus beruflichen Gründen nach Skandinavien? Die Registrierung Ihres Aufenthalts in Norwegen ist eine grundlegende Formalität, die Sie beachten müssen, wenn Sie die Schwelle dieses Landes überschreiten. Wir sagen Ihnen, wie es geht!

Registrierung Ihres Aufenthalts in Norwegen – der erste Schritt in Ihr neues norwegisches Leben…

Möchten Sie in Norwegen arbeiten? Bleiben Sie länger als 3 Monate hier? Sie müssen sich registrieren. Besorgen Sie sich bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis, also die sogenannte UDI. Die für die Registrierung erforderlichen Grunddaten können Sie auf der UDI-Website ausfüllen (https://www.udi.no/). Machen Sie es so schnell wie möglich. Jetzt sind die Fristen nicht sehr lang, aber es gibt eine gewisse Wartezeit. Für das Treffen, für das Sie eine Reservierung vornehmen, müssen Sie eine Reihe notwendiger Dokumente bei sich haben, darunter:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass),
  • Arbeitsvertrag/Arbeitsbestätigung.

Tatsächlich hängt das Paket der für die Registrierung erforderlichen Dokumente streng von dem Zweck ab, zu dem wir uns in Norwegen aufhalten. Die meisten von uns kommen jedoch aus wirtschaftlichen Gründen hierher.

Familienzusammenführung – wann möchten Sie Ihre Liebsten nach Norwegen holen?

Die Registrierung Ihres Wohnsitzes in Norwegen ist etwas anders, wenn Sie schon seit einiger Zeit hier arbeiten und Ihren Ehepartner, Ihre Kinder ... kurz gesagt, Ihre Familie mitbringen möchten. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen für:

  • Ihr Ehepartner oder Ihre Verlobte/Ihre Verlobte (die Person, die Sie in den nächsten 6 Monaten heiraten möchten),
  • Kind/Enkel/Urenkel (bis 21 Jahre).

Familienzusammenführung – welche Unterlagen werden benötigt?

Im Prozess der Kombination Familien in Norwegen Die notwendigen Unterlagen sind:

  • Ausweisdokument (Reisepass ist hier willkommen),
  • Unterlagen, die den Grad der Verwandtschaft bestätigen (dies kann eine Geburtsurkunde im Falle eines Kindes oder eine Heiratsurkunde im Falle eines Ehegatten sein),
  • ein Dokument, das den Beschäftigungsstatus des Bewerbers bestätigt (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung usw.),
  • Apostille.

Bitte denken Sie daran, dass jedes Dokument, das wir in norwegischen Büros vorlegen, ins Norwegische übersetzt werden muss.

Haben Sie Probleme bei der Registrierung Ihres Aufenthalts in Norwegen? Profitieren Sie von fachkundiger Unterstützung!

Sie wissen nicht, wie Sie die Formalitäten rund um die Anmeldung Ihres Aufenthalts erledigen sollen? Haben Sie Probleme, alle Ihre Dokumente zusammenzustellen oder ins Norwegische zu übersetzen? Legen Sie Ihren Fall in die Hände von Experten. MMG-Beratung es wird großartig funktionieren. Bei dieser Agentur sind Sie in guten Händen. Sie erledigen schnell und effizient alle Angelegenheiten rund um Ihren Aufenthalt in Norwegen.

Achten Sie darauf, zu lesen: Bankkonto in Norwegen. Wie trage ich es auf?

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