In den meisten Fällen wird die Personenschadensentschädigung (personskade) als Pauschalbetrag gezahlt. Bei den Berechnungen wird der Kapitalisierungszinssatz verwendet. Heute entscheiden darüber die Gerichte. Die Regierung würde es jedoch vorziehen, wenn der Kapitalisierungszinssatz in Verordnungen und auf der Grundlage professioneller wirtschaftlicher Einschätzungen festgelegt würde.
Je höher der Kapitalisierungszinssatz, desto geringer die Vergütung
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden Kapitalisierungszinssatz bei 4 Prozent, was für viele zu hoch ist und zu niedrigeren Zahlungen führt. Je höher der Kapitalisierungszinssatz, desto geringer die Vergütung.
-Entschädigung (erstatning) ist die Möglichkeit, in Würde zu leben. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollen Schadensersatz Entschädigung. „Ich möchte, dass der Zinssatz auf genauen wirtschaftlichen Einschätzungen basiert und in einer Verordnung verankert wird“, sagt die Ministerin für Justiz und Krisenmanagement Monica Mæland.
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Größere Vorhersehbarkeit und Vermeidung von Streitigkeiten
Der anpassbare Zinssatz basiert auf den Grundsätzen des Deliktsrechts und professionellen wirtschaftlichen Beurteilungen. Dadurch wird die Schadensersatzabwicklung vereinfacht, den Parteien mehr Vorhersehbarkeit verschafft und Streitigkeiten vorgebeugt. Der Vorschlag ermöglicht es dem Gericht, in bestimmten Fällen einen anderen Zinssatz anzuwenden, wenn besondere Umstände dies erfordern.
Im Interesse der Verletzten mit einem Vormund
Wenn der Geschädigte in Pflege ist (vergemål) und die Entschädigung auf ein Bankkonto überwiesen werden soll. Dies führt zu einer geringeren Rendite auf den Entschädigungsbetrag. Daher schlägt das Ministerium vor, dass in den in solchen Fällen anwendbaren Vorschriften ein gesonderter Kapitalisierungssatz festgelegt werden könnte.
Ein separater Zinssatz für eine Gruppe, die nicht in der Lage ist, ihr Geld zu verwalten
– Bei den betreuten Verletzten handelt es sich um eine sensible Gruppe, die gut und angemessen versorgt werden muss. Deshalb gestatten wir die Festsetzung eines gesonderten Zinssatzes für diese Gruppe, die nicht die Möglichkeit hat, ihr Geld auf die gleiche Art und Weise zu verwalten wie andere. Dies ist die Ministerin für Justiz und Krisenmanagement, Monica Mæland.
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