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Norwegen – Die Regierung lockert die Beschränkungen im Osloer „Ring eins“. Nationale Empfehlungen bis Mitte Februar verlängert

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Die strengen Maßnahmen in 25 Gemeinden rund um Oslo dauern bis Mittwoch. Dann wird es in allen Kommunen Lockerungen geben.

Gleichzeitig wurden die nationalen Maßnahmen bis Mitte Februar verlängert. Dies gibt Gesundheitsminister Bent Høie (H) auf einer Pressekonferenz am Samstag, 30.01.2021. Januar XNUMX, bekannt.

„Wir können nicht riskieren, die Kontrolle zu verlieren“, sagt Høie.

Letzte Woche Es kam zu einer teilweisen Schließung in 25 Gemeinden rund um Nordre Follo, dem Epizentrum eines großen Ausbruchs der gefürchteten englischen Variante des Virus. Am Mittwoch wird es in diesen Gemeinden Änderungen geben.

Seit Mittwoch ist es einfacher

Gleichzeitig entfernt die Regierung 15 von 25 Gemeinden aus dem Gebiet, in dem besonders strenge Gegenmaßnahmen ergriffen wurden. Ab Mittwoch werden die verbleibenden 10 Gemeinden in zwei „Ringe“ aufgeteilt: Nordre Follo, Oslo und Ås bilden Ring 1, in dem die strengsten Maßnahmen gelten.

Die sieben Gemeinden im Ring 2 sind Asker, Bærum, Enebakk, Frogn, Indre Østfold, Lillestrøm, Lunner, Lørenskog, Moss, Nesodden, Nittedal, Rælingen, Vestby und Våler.

– Wir haben einen besseren Überblick, aber die Situation ist immer noch ungewiss. „Durch die Verfolgung und Nachverfolgung von Infektionen in den betroffenen Kommunen können wir uns in den kommenden Tagen einen noch besseren Überblick verschaffen“, sagt Høie.

Regeln im ersten Ring

Kindergärten, Schulen, Universitäten, Hochschulen und Berufsschulen

  • Für Schulen und Kindergärten gilt wie im gesamten Bundesgebiet die gelbe Maßnahmenstufe nach dem Alarmierungsmodell.
  • Lokale Beurteilungen müssen entsprechend der Infektionslage erfolgen, d. h. die Gemeinde als Infektionsschutzbehörde kann ggf. nach fachmännischer infektionsschutzrechtlicher Beurteilung entscheiden, dass ein Rotwert festzulegen ist.
  • Räumlichkeiten an Universitäten, Fachhochschulen, Berufskollegs, der Erwachsenengrundschule, der Erwachsenenhauptschule und der Erwachsenenbildung gemäß Einführungsgesetz und Integrationsgesetz sind geschlossen, ebenso der Kursbetrieb innerhalb von Studienverbänden und Kompetenz Plus für alle Studierenden und Studierenden . Mitarbeiter halten sich grundsätzlich an die Regeln des Arbeitslebens. Alle Schulungen und geplanten Veranstaltungen müssen verschoben oder digitalisiert werden.
  • Räumlichkeiten in Schulen, die gemäß dem Free Schools Act, Kapitel 6A, zugelassen sind, dürfen nicht für Schüler geschlossen werden. Schulen mit Internaten müssen die Regeln und Empfehlungen für weiterführende Schulen befolgen, während Schulen ohne Internate die Regeln und Empfehlungen für weiterführende Schulen befolgen müssen.
  • Universitäten, Fachhochschulen und Fachhochschulen können von der Schließungspflicht Ausnahmen machen, wenn der Zugang zu den Räumlichkeiten für Studierende zur Durchführung von Experimenten oder zur Schulung von Fähigkeiten erforderlich ist, die nicht digital absolviert werden können und zur Aufrechterhaltung des Forschungsfortschritts erforderlich sind.

. Veranstaltungen

  • Sämtliche Veranstaltungen außer Haus, sowohl drinnen als auch draußen, sind mit Ausnahme von Beerdigungen verboten.
  • Zulässig sind digitale Veranstaltungen mit maximal fünf Personen und unbedingt erforderlichem Produktionspersonal.

Sport- und Freizeitaktivitäten

  • Es steht Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren für organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten offen.
  • Breitensport und andere organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten für Erwachsene sind nicht erlaubt, organisiertes Training für Spitzensportler ist jedoch erlaubt.
  • Für das Schulschwimmen, organisierte Schwimmkurse und organisierte Schwimmtrainings für Personen unter 20 Jahren und Leistungssportler sowie für Rehabilitation, Training und individuelle Behandlung sind Schwimmbäder, Erlebnisbäder, Thermen, Hotelschwimmbäder und dergleichen geöffnet.
  • Öffentliche Orte und Betriebe, in denen organisierte Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten stattfinden, können geöffnet sein für:
    • Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren
    • Outdoor-Aktivitäten für Erwachsene
    • Organisiertes Training für die besten Sportler

Jobangebote

  • Ein Mandat für ein Homeoffice für alle, die es können. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit von zu Hause aus arbeiten. Arbeitgeber müssen dokumentieren können, dass die Arbeitnehmer darüber informiert wurden, wie dies im Unternehmen durchzuführen ist. Der Weg zur Arbeit muss als notwendig erachtet werden. Für diejenigen, die diese Möglichkeit haben, gilt jedoch die Pflicht zum Homeoffice.

Geschäfte

Einzelne Geschäfte dürfen öffnen. Einkaufszentren und Kaufhäuser bleiben im ersten Ring weiterhin geschlossen, jedoch mit folgenden Ausnahmen:

  • Lebensmittelgeschäfte, darunter Kioske, Reformhäuser und andere, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
  • Geschäfte, die hauptsächlich Tiernahrung und andere Bedarfsartikel für Haustiere verkaufen
  • apteka
  • Optiker
  • Restaurants
  • Alkoholgeschäfte
  • Unternehmen wie Friseure, Dermatologen, Tätowierer usw. ( die vollständige Liste findet sich in § 15 )
  • Gesundheitsunternehmen wie Physiotherapeuten, Chiropraktiker, Podologen usw. ( die vollständige Liste finden Sie in §16 )
  • Tankstellen
  • Verkauf für Landwirtschaft und Tierproduktion
  • Groß- und Großhandelsteil in Baustoffgeschäften, die an Handwerksbetriebe und dergleichen verkaufen

Geschäfte können geöffnet sein zur Abholung vorbestellter Ware, sofern die Lieferung infektionssicher erfolgen kann.

Restaurants, Cafés, Bars

  • Restaurants können wieder öffnen.
  • Alkohol wird immer noch nicht ausgeschenkt

Die folgenden Geschäfte und Standorte sind geschlossen

  • Fitnessstudios
  • Vergnügungsparks, Bingohallen, Spielhallen, Spielplätze, Kegelbahnen und ähnliche Orte, an denen Unterhaltung und Erholung stattfinden
  • Museen
  • Kinos, Theater, Konzertsäle und ähnliche Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen
  • Andere öffentliche Orte und Unternehmen, die Kultur-, Unterhaltungs- oder Freizeitaktivitäten veranstalten, die Menschen in Innenräumen zusammenbringen. Die Ausnahme ist:
    • Schwimmbäder, Wasserparks, Spas, Hotelschwimmbäder und dergleichen können geöffnet sein. Dies gilt für Schulschwimmen, organisierte Schwimmkurse und organisiertes Schwimmtraining für Personen unter 20 Jahren. Dies gilt auch für Rehabilitation, Training und individuelle Behandlung.
    • Bibliothek
    • Öffentliche Plätze und Geschäfte können im Freien für Erwachsene geöffnet bleiben
    • Öffentliche Plätze und Betriebe, in denen organisierte Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten stattfinden, dürfen für Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren geöffnet sein, Outdoor-Aktivitäten für Erwachsene und organisiertes Training für Spitzensportler, jedoch keine Freizeitaktivitäten für andere. an solchen Orten.

Die norwegische Regierung lockert die Beschränkungen in Oslo. Empfehlungen

  • Es ist keine Empfehlung mehr, Besuche zu Hause zu vermeiden. Es gilt die nationale Empfehlung. Das bedeutet, soziale Kontakte einzuschränken und den Besuch von mehr als fünf Gästen zusätzlich zu den bereits zusammenlebenden Gästen zu vermeiden. Kinder in Kindergärten und Grundschulen können Besuch aus ihrem eigenen Jahrgang erhalten.
  • Jeder sollte unnötige Reisen vermeiden. Der Weg zur Arbeit muss als notwendig erachtet werden. Für diejenigen, die diese Möglichkeit haben, gilt jedoch die Pflicht zum Homeoffice.
  • Einwohnern von Nordre Follo wird empfohlen, keine Ferienhäuser außerhalb ihrer eigenen Gemeinde zu beziehen. Für die übrigen Ring-1-Gemeinden wurde diese Empfehlung aufgehoben. Reisen Sie aber nur mit Angehörigen Ihres eigenen Haushalts und akzeptieren Sie keine Besucher. Erledigen Sie alle Einkäufe in Ihrer eigenen Gemeinde, bevor Sie abreisen. Ein Lebensmittelgeschäft in einer Ferienhaussiedlung sollte nur dann genutzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Und wenn Sie besondere Überlegungen zur Infektionskontrolle anstellen, beispielsweise wenn Sie außerhalb der Stoßzeiten in den Laden gehen. Besuchen Sie keine Geschäfte, Restaurants oder Orte, an denen sich viele Menschen in der Ferienhausgemeinschaft treffen. Halten Sie auf der Skipiste, am Skilift und beim Gehen einen angemessenen Abstand zu anderen ein. Prüfen Sie, welche Ratschläge und Regeln in Ihrer Gemeinde gelten und befolgen Sie diese.
  • Gemeinden und Woiwodschaften sollten weiterhin verstärkte Maßnahmen im öffentlichen Verkehr anwenden. Dies könnte beispielsweise dazu führen, dass nur bis zu 50 % der Kapazität für den Transport genutzt werden.
  • Einzelne Betriebe, etwa Friseure, sollten weiterhin verstärkte Maßnahmen ergreifen, etwa die Verwendung von Masken in Situationen, in denen ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, oder die Einschränkung oder vorübergehende Entfernung von Behandlungsmöglichkeiten, bei denen Gesichtsnähe erforderlich ist. persönlicher Kontakt.
  • Den Kommunen und der Bevölkerung in den jeweiligen Kommunen wird empfohlen, an den Tagen 7–10 während der Infektionsquarantänezeit eine Testung in Erwägung zu ziehen. Bei Verdacht auf eine Infektion mit einer mutierten Variante der Infektion sollte eine Quarantäne enger Haushaltskontakte in Betracht gezogen werden.
  • Menschen, bei denen das Risiko einer schweren Erkrankung oder des Todes im Falle einer Infektion besteht, sollten nun isoliert leben.

Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske

  • Wenn es nicht möglich ist, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, sollten Masken getragen werden, außer bei kurzfristigen Durchgängen für andere Personen als Haushaltsmitglieder.
  • Sie sollten an öffentlichen Orten wie Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenstationen, in Restaurants beim Abholen von Speisen zum Mitnehmen, in öffentlichen Bereichen in Einkaufszentren getragen werden, wenn diese geöffnet sind, da es in Einkaufszentren Apotheken und Lebensmittelgeschäfte gibt, sowie in religiösen und philosophischen Bereichen Häuser im Zusammenhang mit Beerdigungen.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt entsprechend für Mitarbeiter an Orten, an denen die Einhaltung eines Abstands von mindestens einem Meter zu Gästen nicht möglich ist. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer an Orten, an denen andere Maßnahmen zur Infektionskontrolle für Arbeitnehmer umgesetzt wurden, wie z. B. die Verwendung von Visieren, Trennwänden und dergleichen.
  • Fahrgäste müssen im Taxi eine Gesichtsmaske tragen. Sie muss angelegt werden, bevor der Fahrgast das Taxi betritt und darf erst abgenommen werden, wenn die Fahrt beendet ist und der Fahrgast das Taxi verlassen hat. Für den Fahrer gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn sich Fahrgäste im Taxi befinden.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren und solche, die aus medizinischen oder anderen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Alle Kommunen können je nach lokaler Infektionslage strenge Ratschläge und Regeln einführen. Daher ist es wichtig, die in Ihrer Gemeinde geltenden Regeln zu befolgen.

Quelle: Regierung

 

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