mit einem strengen Test- und Inspektionssystem
Pendler aus Schweden und Finnland befanden sich nach der Grenzschließung in Norwegen in einer besonders schwierigen Situation. Ab Montag, 1. März, können Pendler aus Schweden und Finnland unter einem strengen System von Tests und Kontrollen wieder zur Arbeit nach Norwegen kommen.
Den Pendlern nach Norwegen wurde die Möglichkeit zur Arbeit genommen
Nach einem anderen
Norwegens Verschärfung der Vorschriften Durch die Einreisepunkte am 29. Januar 2021 wurde fast allen Arbeitnehmern aus Schweden und Finnland, die täglich nach Norwegen pendeln, die Möglichkeit zur Arbeit genommen. Ausgenommen ist medizinisches Personal. Dies hat schwerwiegende Folgen, insbesondere für diejenigen, die keinen Lohn erhalten, weil sie keine Arbeit finden
Arbeit in Norwegen. Wir sprechen von einer relativ begrenzten Gruppe von etwa 3000 Menschen.
Es sei gerechtfertigt, die Einreisebeschränkungen für Berufspendler aufzuheben
Das norwegische Gesundheitsamt und das FHI halten es für gerechtfertigt, die Einreisebeschränkungen für Pendler in der Nähe der Grenzen zu Schweden und Finnland aufzuheben. Sie glauben, dass Tests alle sieben Tage zur Infektionskontrolle und zur Verringerung des Infektionsrisikos in dieser Gruppe ausreichen.
– Die Infektionslage in Norwegen und Europa bedeutet, dass wir nicht zu viel auf einmal öffnen können, aber es ist gut, dass wir jetzt eine Lösung für diese kleine Gruppe von Tagespendlern gefunden haben, die sich in einer sehr schwierigen Situation befinden – sagt Justizminister und Krisenmanagement Monica Mæland.
Wichtig für Menschen Pendler
Die Befreiung von den Einreisebeschränkungen gilt für Ausländer mit Wohnsitz in Schweden oder Finnland, die dorthin pendeln
Arbeit in Norwegen. Der tägliche Arbeitsweg umfasst Arbeitsabende und -nächte, sofern Sie nach der Arbeit nach Hause fahren. Damit wird eine schwierige Situation für viele Pendler aus den Nachbarländern Schweden und Finnland gelöst.
Das sind gute Nachrichten für Pendler aus Schweden und Finnland
– Die Regierung hat jetzt ein Programm eingeführt, das auf Ratschlägen von Experten für Infektionskontrolle basiert und es Tagespendlern aus Schweden und Finnland ermöglicht, in Norwegen zu arbeiten. Das sind gute Nachrichten für diejenigen, die zur Arbeit pendeln, sagt der Minister für Arbeit und Soziales Torbjørn Røe Isaksen.
Strenges Testsystem und Befreiung von der Einreisequarantäne
In der Praxis wird die Kontrolle und Dokumentation von Tests, Aufenthalt und Arbeitgebern im Vergleich zum System vor der Grenzschließung deutlich strenger ausfallen.
Die Quarantäneregeln für Tagespendler aus Schweden und Finnland sind in der COVID-19-Verordnung § 6b geregelt und sehen vor, dass Pendler während der Arbeitszeit von der Einreisequarantäne ausgenommen werden, wenn sie sich alle sieben Tage testen lassen.
Pendler aus Schweden und Finnland müssen ein negatives Testergebnis vorweisen
Die Regierung verschärft die Vorschriften weiter und schreibt in den Einreisebestimmungen vor, dass Pendler aus Schweden und Finnland ein negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen müssen, das innerhalb der letzten sieben Tage nach der Einreise durchgeführt wurde. Der Test muss in Norwegen, Schweden oder Finnland und vor dem Grenzübertritt abgelegt worden sein.
Testpflicht spätestens 7 Tage nach dem letzten negativen Test
Auch der Paragraph 6b der Covid-19-Verordnung wurde dahingehend geändert, dass bei der Ankunft im Land keine Verpflichtung besteht, an diesem Tag einen neuen Test durchzuführen, sondern dass eine Testpflicht spätestens 7 Tage nach dem letzten negativen Ergebnis besteht prüfen. Um eine Einreisequarantäne während der Arbeitszeit zu vermeiden, bleibt die Testpflicht alle sieben Tage bestehen.
Grenzkontrollen und -anforderungen
Tagespendler aus Schweden und Finnland müssen ihren Aufenthalt in Schweden oder Finnland bei der Grenzkontrolle dokumentieren. Eine Bescheinigung ihres norwegischen Arbeitgebers, die bestätigt, dass sie zur Arbeit pendeln, einschließlich Informationen über ihren Arbeitsplatz, ihre Arbeitszeiten und die Entfernung vom Wohnort, ist nicht erforderlich . stellt ein Hindernis für den täglichen Weg zur Arbeit dar. Jeder Mitarbeiter muss sich außerdem vor jeder Einreise im Bewerbungsregistrierungssystem registrieren.
Die Änderungen treten in der Nacht von Sonntag auf Montag, 1. März, um Mitternacht in Kraft.