Um 01:03 Uhr wurde die Polizei über eine Hausparty informiert, bei der gegen die geltenden Regeln verstoßen wurde. Als die Polizei am Tatort eintraf. Es seien dort mehr Menschen gewesen, als die Infektionsschutzgesetzgebung in der Gemeinde Vennesla zulasse, schreiben sie auf Twitter.Aktuelle Empfehlungen
Vorübergehende Regelungen städtisch bezüglich Coronavirus bilden unter anderem, dass es Ihnen nicht gestattet ist, Treffen in Privathäusern mit mehr als fünf Gästen zu organisieren oder daran teilzunehmen.
Acht Personen wurden am Sonntagabend nach einer Party in Søgne wegen Verstoßes gegen Infektionsschutzvorschriften in derselben Gemeinde angezeigt.
Auch in Vennesli gilt ein Verbot für mehr als fünf Gäste in Privatunterkünften. Hier meldete die Polizei nach dem Empfang 16 Personen.
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§ 3. Verbot von Veranstaltungen
Partys sind nicht erlaubt. Definition v Verordnung vom 27. März 2020 Nr. 470 über Infektionsschutzmaßnahmen. im Falle einer Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19-Bestimmungen) gilt § 13 .
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