Geimpft Beschäftigte im Gesundheitswesen können während der Arbeitszeit in Situationen, in denen die Aufrechterhaltung der Behandlungskapazität erforderlich ist, von der Quarantäne befreit werden. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen der norwegischen Gesundheitsdirektion und des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit.
Dies erleichtert die personelle Besetzung der Dienste, sodass Leben und Gesundheit bestmöglich gewährleistet sind
– Die wichtigste Ressource des Gesundheits- und Pflegedienstes sind seine Mitarbeiter. Die Tatsache, dass medizinisches Personal unter Quarantäne gestellt wird, kann in Krankenhäusern und Kommunen eine Herausforderung darstellen. Wir wissen jetzt, dass geimpfte Menschen die Infektion selten auf andere übertragen. Dies gilt auch für Personen, die die erste Dosis eingenommen haben. Wir ändern daher die Regelungen dahingehend, dass geimpftes medizinisches Personal von der Quarantäne befreit werden kann, wenn dies zur Aufrechterhaltung der medizinischen Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Dies wird es einfacher machen, die Dienste so zu besetzen Für Leben und Gesundheit war bestens gesorgt möglicher Weg, sagt Gesundheits- und Pflegeminister Bent Høie.
Medizinisches Personal muss sich in seiner Freizeit in Quarantäne begeben
Die Ausnahme gilt für medizinisches Personal in spezialisierten Gesundheitsdiensten und in kommunalen Gesundheits- und Pflegediensten in Situationen, in denen es zur Aufrechterhaltung der Heilungsfähigkeit erforderlich ist. Medizinisches Personal muss sich in seiner Freizeit in Quarantäne begeben. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen der norwegischen Gesundheitsdirektion und des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit. Ihrer Einschätzung nach wird es gerechtfertigt sein.
Mindestens drei Wochen nach der ersten Impfdosis und einem PCR-Test an den Tagen 3 und 7
Seit der ersten Impfdosis müssen mindestens drei Wochen vergangen sein. An den Tagen 3 und 7 nach der letzten Infektion ist ein PCR-Test erforderlich. Geimpftes Gesundheitspersonal kann im Allgemeinen arbeiten, während es auf Testergebnisse wartet, es sei denn, es handelt sich um besonders gefährdete Patientengruppen.
Mitarbeiter im Gesundheitswesen müssen Gesichtsmasken tragen, Abstand halten und…
Es wird davon ausgegangen, dass besondere Maßnahmen zur Infektionsprävention ergriffen werden. Mitarbeiter im Gesundheitswesen müssen Gesichtsmasken tragen, Abstand wahren und die allgemeinen Regeln zur Infektionskontrolle befolgen.
Diese Änderung wird spätestens am Freitag, den 19. März, wirksam.