Verlängerte Frist für die Abgabe von Grund- und Einkommensteuererklärungen
Die Corona-Pandemie hat zu einer erhöhten Arbeitsbelastung für Buchhalter und Wirtschaftsprüfer geführt. Das Finanzministerium ermöglicht Unternehmern daher, eine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen zu beantragen Grund- und Einkommensteuer. (formues- og inntektsskatt) bis zum 20. August 2021. Eine einfache, automatisierte Lösung zur Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen ist derzeit in Planung.
Unternehmer, die Steuererklärung Wenn sie es nach Ablauf der Frist einreichen, wird ihnen eine Geldstrafe auferlegt
Das Finanzministerium wird außerdem einen Vorschlag zur Konsultation einreichen, die Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses, des Jahresberichts und des Prüfberichts um zwei Monate zu verschieben, wie dies im Jahr 2020 der Fall war. Unternehmer, denen eine Aufschubfrist für die Abgabe der Steuererklärung eingeräumt wurde und diese nach Ablauf der Aufschubfrist am 20. August abgeben, werden mit einem Bußgeld belegt. Gleiches gilt für Unternehmer, die keinen Fristaufschub beantragen und ihre Steuererklärung erst nach Ablauf der Frist am 31. Mai abgeben.
Bei verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer werden Verzugszinsen berechnet.
Frist für die Einreichung einer Retoure Steuererklärung und Steuerzahlung Mehrwertsteuer für das 10. und 10. Semester. Es läuft am XNUMX. April bzw. XNUMX. Juni ab. Die Steuerbehörden verhängen keine zwingende Strafe, wenn die Mitteilung nach Ablauf der Frist erfolgt. Aber Sie müssen es wissen dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen berechnet werden.
Die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen, ist eine gezielte Lösung, die Buchhaltern und Wirtschaftsprüfern mehr Flexibilität und die Fähigkeit bietet, die erhöhte Arbeitsbelastung durch die Covid-19-Pandemie zu bewältigen.