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Unternehmen in Norwegen können eine Erstattung der Quarantänekosten beantragen

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Das Ministerium für Handel und Industrie teilt mit, dass Unternehmen ab dem 10. Mai eine Rückerstattung der Quarantänekosten beantragen können. Es wird ein Quarantäne-Entschädigungsprogramm aufgelegt, das Unternehmen für die Kosten entschädigen soll, die ausländischen Arbeitnehmern in Quarantäne entstehen.

Wir haben ein Programm, um Unternehmen in schwierigen Situationen zu helfen

– Während der Pandemie Den Unternehmen entstanden hohe Kosten im Zusammenhang mit der Quarantäne Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen für ausländische Arbeitnehmer. „Es ist erfreulich, dass wir ein Programm haben, das Unternehmen in schwierigen Situationen hilft, indem es einen Teil dieser Kosten übernimmt“, sagt Handels- und Industrieministerin Iselin Nybø.

Lesen Sie unbedingt: Steuerrückerstattung

Das Programm startet am 10. Mai 2021.

Das Programm deckt Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Einreisequarantäne ab. Für die Einreisequarantäne ist eine Gebühr von 1000 PLN zu entrichten NOK pro Mitarbeiter oder Auftragnehmer pro Tag, nach oben begrenzt durch zusätzliche Firmenkosten. Zu den Kosten können Verpflegung während der Quarantäne, Hotelzimmermieten, Tests und andere Maßnahmen zur Infektionskontrolle gemäß den COVID-19-Bestimmungen usw. gehören. Die Unterstützung, die Sie beantragen können, deckt die Kosten für drei Zeiträume ab. Sie dauern jeweils zwei Monate, vom 1. November 2020 bis zum 30. April 2021. Das Programm beginnt am 10. Mai 2021. Dann können Sie sich für alle Zeiträume bewerben.

. Jetzt sind wir bereit, der Geschäftswelt zu helfen

– Wir profitierten von den Erfahrungen des bisherigen Vergütungssystems und der guten Zusammenarbeit mit der Digitalisierungsdirektion. Norwegische Arbeitsinspektion und die Industrie Wirtschaftsprüfung und Buchhaltung. Jetzt sind wir bereit, auch der Geschäftswelt mit diesem Programm zu helfen, und wir freuen uns darauf, sagt Brønnøysunds Registerdirektor Lars Peder Brekk.

Der Antrag muss vorab von einem Wirtschaftsprüfer oder einem zugelassenen Buchhalter genehmigt werden

Das Quarantäne-Entschädigungssystem basiert auf einer automatisierten Fallbearbeitung, sodass die meisten Menschen innerhalb kurzer Zeit eine Antwort erhalten. Der Antrag muss vorab von einem Wirtschaftsprüfer oder zugelassenen Buchhalter genehmigt werden. Bewerbungsschluss ist der 30. September. Weitere Informationen zum Programm und zur Bewerbung finden Sie im Brønnøysund-Registrierungszentrum. Ab dem 10. Mai 2021 können hier auch Förderanträge eingereicht werden. Die Studienordnung wurde mit der Bewerbungsfrist am 9. April beraten und am 1. Mai verabschiedet.

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