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Ankunft in Norwegen – Update 14.06

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Grundsätzlich können nur in Norwegen lebende Ausländer in das Land einreisen. Norwegischen Staatsbürgern ist die Einreise jederzeit gestattet. Zu
Um die Einfuhr des Virus einzuschränken, werden wir weiterhin strenge Einreisebeschränkungen anwenden.

Diesen Personen ist die Einreise nach Norwegen nicht gestattet (gilt für Bürger aller Länder, einschließlich EU-/EWR-Bürger und Bürger nordischer Länder):

-Touristen, mit wenigen Ausnahmen.
-weitere Familienmitglieder, wie Großeltern
-Partner oder Verlobter
-Ausländer (einschließlich nordischer Staatsangehöriger), die in Norwegen arbeiten oder studieren sollen und für die keine der nachstehenden Ausnahmen gilt
-Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeit oder des Studiums in Norwegen erhalten haben und noch nicht dort ansässig sind
-Geschäftsreisende
-ein ausländischer Staatsangehöriger, dem ein Schengen-Visum erteilt wurde, der jedoch nicht unter eine der folgenden Ausnahmen fällt
-Personen, die eine Freizeitimmobilie in Norwegen besitzen, aber nicht hier wohnen

Folgende Personen können nun nach Norwegen einreisen:

-Ausländer, die in Norwegen leben
- Ausländer mit Wohnsitz in einem Land oder im EWR/Schengen-Raum, was nicht anwendbar ist
Quarantäne gemäß § 4 Absatz XNUMX Buchstabe a Verordnung zu COVID-19, siehe Anhang A der Verordnung.
- Ausländer, die im Rahmen der Familienzusammenführung eine Erlaubnis erhalten haben
-die enge Familienangehörige in Norwegen besuchen oder bei ihnen wohnen
-Ausländer, die vereinbarte Kontakte mit Kindern durchführen sollen
-die besondere Gründe dafür haben, dass eine Person das Recht auf Einreise hat, wie etwa besondere Betreuungspflichten für Personen in Norwegen oder andere wichtige soziale Gründe.
-Asylsuchende und umgesiedelte Flüchtlinge
-spezifische Berufsgruppen. Journalisten, Seeleute und Flugpersonal, Fracht- und Passagiertransport, Diplomaten und Militärangehörige, Sami auf Rentierjagd, Wissenschaftler und Besatzungsmitglieder auf einer Forschungskreuzfahrt auf See.
- Von den norwegischen Behörden eingeladene Ausländer und Mitarbeiter internationaler Organisationen
-die einen Zwischenstopp an einem Flughafen in Norwegen haben (sowohl im internationalen Transit als auch innerhalb des Schengen-Raums)
-Ausländer, die ihre Pflichten erfüllen kritische soziale Rollen
-medizinisches Personal aus Schweden und Finnland, das im norwegischen Gesundheits- und Pflegedienst arbeitet
-Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Spitzbergen haben oder auf dem Weg zur/von der Arbeit oder zum Aufenthalt in Spitzbergen durch das norwegische Festland reisen müssen

Wenn Sie zu den Personen gehören, denen die Einreise nach Norwegen gestattet ist, müssen Sie sich mit den unten beschriebenen Anforderungen vertraut machen:
Für einreiseberechtigte Personen gilt eine Testpflicht, eine Einreiseanmeldung, eine Quarantäne und ggf. die Unterbringung in einem Quarantänehotel. Im Rahmen der Quarantänebestimmungen ist die Infektionsrate im Land, aus dem Sie kommen, entscheidend. Karte der Länder/Gebiete, die einer obligatorischen Quarantäne unterliegen, wird jede Woche am Montagabend um Mitternacht vom Institute of Public Health aktualisiert.

Bitte beachten Sie, dass das Außenministerium von allen Auslandsreisen abrät. Reisewarnungen gelten bis zum 1. Juli 2021. Eine Ausnahme bilden die nordischen Länder und Gebiete sowie die EWR-/Schengen-Länder, die nach Angaben des Institute of Public Health zu den Ländern mit einem niedrigen Infektionsniveau zählen. Die epidemiologische Lage und lokale Einschränkungen können sich schnell ändern und die Situation unvorhersehbar machen. Jeder muss sorgfältig abwägen, ob seine Reise notwendig ist.

Ankunftsregistrierung

Alle Reisenden aus Ländern mit Quarantänepflicht müssen sich vor dem Grenzübertritt registrieren. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger. Reisende müssen sich vor ihrer Ankunft in Norwegen registrieren. Die Reise kann bis zu 72 Stunden vor der Ankunftszeit registriert werden.
-Digitale Anreiseanmeldung. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie der Polizei bei der Grenzkontrolle vorlegen müssen. Reisende werden gebeten, nur die notwendigen Informationen anzugeben. Die Daten werden sicher gespeichert und nach 20 Tagen gelöscht. Zugriff auf diese Daten haben ausschließlich Behörden. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Registrierung benötigen, können Sie +47 33 41 28 70 anrufen. Registrieren Sie sich telefonisch unter +47 33 41 28 70

Einreisequarantäne

Reisende nach Norwegen müssen sich grundsätzlich einer Einreisequarantäne unterziehen Ort, der für diesen Zweck geeignet ist oder in einem Quarantänehotel. Ausnahmen von der Quarantäne für Personen, die sich ausschließlich in Ländern/Gebieten mit niedrigen Infektionsraten im EWR/Schengen und im Vereinigten Königreich aufgehalten haben (sogenannte „gelbe“ Länder/Gebiete). Vollständig geimpfte Personen und Personen, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt sind und dies zuverlässig und nachweisbar dokumentieren können, müssen sich ab Freitag, 11. Juni, 15:00 Uhr, keiner Einreisequarantäne unterziehen.

Lesen Sie unseren nächsten Artikel: Ich habe eine Chance von 2 Prozent …

Personen, die innerhalb von 19-3 Wochen nach Erhalt der ersten Impfdosis gegen COVID-15 geschützt sind, sowie Kinder unter 12 Jahren können die Einreisequarantäne beenden, wenn sie frühestens 3 Tage nach der Ankunft ein negatives Testergebnis erhalten. Derzeit gilt nur die Anzeige durch Anmeldung bei helsenorge.no als zuverlässige und überprüfbare Möglichkeit, den Status einer geschützten Person zu dokumentieren. Weitere Personen in Einreisequarantäne sind 7 Tage nach der Einreise mittels PCR-Test zu testen. Ist das Ergebnis des mittels PCR-Methode durchgeführten COVID-19-Tests (kein Schnelltest) negativ, können sie die Quarantäne beenden. Von Personen, die sich nach der Einreise nach Norwegen einer Quarantäne unterziehen müssen, wird im Allgemeinen erwartet, dass sie die gesamte Quarantänezeit oder einen Teil davon in einem Quarantänehotel verbringen.

Quarantänehotel

Alle Reisenden aus Nicht-EWR-/Schengen- und britischen Ländern müssen ihre gesamte Quarantänezeit in Quarantänehotels verbringen. Reisende aus EWR-/Schengen-Raum und Großbritannien, wo es mehr als 150 Infizierte pro 100 Einwohner gibt, müssen bis zum Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses, frühestens 000 Tage nach der Ankunft, in einem Quarantänehotel bleiben. Die verbleibende Quarantänezeit kann bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen geeigneten Aufenthaltsort, an dem Sie engen Kontakt zu anderen vermeiden können, mit einem separaten Zimmer, separatem Bad und Küche oder zu den Mahlzeiten absolviert werden. Reisende aus EWR-/Schengen- und UK-Gebieten, in denen es in den letzten 3 Tagen weniger als 150 Infektionen pro 100 Einwohner gab und nicht mehr als 000 Prozent der getesteten Personen positiv sind, müssen nicht in Quarantänehotels übernachten. Sie müssen zu Hause oder an einem anderen für die Quarantäne geeigneten Ort unter Quarantäne gestellt werden.

-Prüfen Sie auf der FHI-Website, welche Länder/Gebiete des EWR/Schengens der Hotelquarantänepflicht und welche der Heimquarantäne unterliegen.

Geschützte Personen können ein Quarantänehotel meiden

Reisende können ein Quarantänehotel vermeiden, wenn sie an der Grenze über helsenorge.no nachweisen können, dass sie geimpft sind oder in den letzten 19 Monaten an COVID-6 erkrankt waren. Kinder müssen nicht in einem Quarantänehotel übernachten, wenn sie mit geschützten Personen reisen. Derzeit werden nur Unterlagen akzeptiert, die durch Einloggen auf helsenorge.no vorgelegt werden können. Papierausdrucke und Screenshots reichen nicht aus.

Ausnahmen

Es wurde ein sehr begrenztes Ausnahmesystem eingeführt, nach dem Personen, die schwerwiegende soziale Gründe nachweisen können, beantragen können, bei der Einreise nach Norwegen von der Verpflichtung zur Unterbringung in einem Quarantänehotel befreit zu werden. Nur sehr wenige werden im Rahmen dieses Systems ausgenommen sein. Das Ausländeramt UDI prüft Anträge und beantwortet Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Systems. Hier können Sie Ihre Bewerbung einreichen.

-Längere Liste der Länder/Gebiete, aus denen Reisende zu Hause/geeignetem Aufenthaltsort unter Quarantäne gestellt werden können (Pressemitteilung vom 4. Juni 2021)
-Allgemeine Regeln zur Einreisequarantäne und Quarantänehotels
-FHI-Seiten zur epidemischen Situation in Europa Arbeitnehmer, die nach Norwegen einreisen dürfen, müssen sehr strenge Quarantänevorschriften einhalten. Als Leitprinzip gilt, dass diese Gruppe in einem Hotel unter Quarantäne gestellt werden soll. Weitere Informationen im Abschnitt unten.

Mitarbeiter und Quarantänevorschriften

Arbeitnehmer, die nach Norwegen einreisen dürfen, müssen sehr strenge Quarantänevorschriften einhalten. Als Leitprinzip gilt, dass diese Gruppe in einem Hotel unter Quarantäne gestellt werden soll. Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmer und Auftragnehmer, die nach Norwegen kommen und von ihrem Arbeitgeber oder Kunden einen geeigneten Aufenthaltsort erhalten, der vor ihrer Ankunft von der norwegischen Arbeitsinspektion (Arbeidstilsynet) genehmigt wurde. Ein entsprechender Nachweis muss bei der Einreise vorgelegt werden
Genehmigungen.
-Bewerbungsformular unter arbeidstilsynet.no
-Weitere Informationen über Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie auf arbeidstilsynet.no

Testpflicht

Wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Land oder Gebiet mit Quarantänepflicht aufgehalten haben, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Norwegen einen Coronavirus-Test machen. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger und ab dem 19. April auch für Kinder unter 12 Jahren
Alter. Wer den Test ohne triftigen Grund nicht ablegt, kann das Land freiwillig verlassen oder mit einer Geldstrafe rechnen. Reisende müssen bei der Einreise zusätzlich ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorlegen. Der Test muss innerhalb von 24 Stunden vor der Ankunft in Norwegen durchgeführt werden. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger und in Norwegen lebende Ausländer. Für Personen, die in Norwegen ankommen, kann der Test innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des ersten Teils des Fluges durchgeführt werden. Vollständig geimpfte Personen und Personen, die in den letzten 19 Monaten an COVID-6 erkrankt waren, müssen vor der Einreise kein negatives Testergebnis vorweisen, müssen sich jedoch an der Grenze testen lassen.

Das Erfordernis eines negativen Testergebnisses entfällt, wenn die Erlangung eines solchen Zertifikats unmöglich oder unverhältnismäßig aufwändig war. Liste der offenen Grenzübergänge
-Karte mit einer Liste offener Grenzübergänge mit und ohne Teststationen (Helsedirektoratet – Gesundheitsbehörde)
Hotline bei Ankunft, Tests und Quarantäne
-In Norwegen: 815 55 015
-Aus dem Ausland: +47 21 89 80 42

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