Ab sofort ist es möglich, bereits im Ausland erhaltene Corona-Impfstoffe im SYSVAK-System zu registrieren. Voraussetzung ist, dass diese Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassen sind und dass geimpfte Personen eine dauerhafte oder vorübergehende Nummer im norwegischen Registrierungssystem haben.
Bevölkerung.
– Viele Menschen, die den Coronavirus-Impfstoff im Ausland erhalten haben, können ihre Impfung nun registrieren. Sie erhalten ein grünes Coronavirus-Zertifikat und können somit von einer Befreiung oder Verkürzung der Einreisequarantäne profitieren, sagte der Minister für Gesundheit und Pflege, Bent Høie. Personen, die vollständig mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft sind, entgehen daher einer Einreisequarantäne. Wir brauchten Zeit, um im SYSVAK-System eine eigene Variable für im Ausland verabreichte Impfstoffe zu entwickeln und Richtlinien für den Prozess der Registrierung dieser Impfungen zu erstellen.
Registrierungen für Coronavirus-Impfstoffe. Die Variablen sind nun fertig
Im Ausland erhaltene Impfstoffe werden im Register entsprechend gekennzeichnet und können von in Norwegen verabreichten Impfstoffen unterschieden werden, was für die Überwachung des norwegischen COVID-19-Impfprogramms wichtig ist. Darüber hinaus ist es wichtig, dass das FHI über korrekte Daten zur Zahl der geimpften Norweger und der Zahl der in Norwegen verabreichten Impfdosen verfügt. Online-ärztliche Konsultationen vor der Ankunft in Norwegen. Die Registrierung kann vor der Ankunft in Norwegen erfolgen. Zur Dokumentation einer Impfung aus dem Ausland ist eine Terminvereinbarung erforderlich Hausarzt, entweder kommunal oder privat Gesundheitsversorgung in Norwegen. Dies sollte in Form einer Online-/Video-Beratung erfolgen
Dabei prüft der Arzt die vorhandenen Impfdokumente und beurteilt nach gesundem Menschenverstand, ob diese Dokumente akzeptiert werden können oder nicht.
Alle Impfungen müssen zusätzlich zur Registrierung im SYSVAK-System in einem separaten Protokoll erfasst werden.
– Es ist wichtig, dass das medizinische Personal, das den Impfstoff in das Register einträgt, entsprechende Richtlinien erhält. Sie sollten sicherstellen, dass die Informationen so korrekt wie möglich sind. Diese Richtlinien sind bereits auf den Websites verfügbar
von FHI betriebene Websites, sagte Høie. Der Patient zahlt für eine ärztliche Beratung zur Registrierung des erhaltenen Impfstoffs. Wenn dies geschieht um Hausarzt, muss der Patient den vollen Betrag des Eigenanteils bezahlen. Dies wird nicht aus dem Sozialhilfehaushalt finanziert. Nur von der EMA zugelassene Impfstoffe
FHI empfiehlt, nur von der EMA zugelassene Impfstoffe in SYSVAK zu registrieren.
Dies gilt unabhängig davon, in welchem Land der Impfstoff erhalten wurde. Bei von der EMA zugelassenen Impfstoffen verfügen wir über Kenntnisse in Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Alle in Norwegen verwendeten Impfstoffe müssen von der EMA zugelassen sein. Für Impfstoffe, die nicht von der EMA zugelassen sind. Sie müssen auf die Bestätigung warten, ob Sie die Registrierung in SYSVAK zulassen sollen.
Rechte in Form von Ausnahmen oder einer Verkürzung der Einreisequarantäne gewähren solche Impfungen vorerst nicht. Gleichzeitig führen sie nicht zum Erhalt eines grünen Corona-Zertifikats. Das FHI veröffentlicht Richtlinien zur Erfassung erhaltener Impfungen. Weitere Informationen unter FHI.no.