In den Ausschusssitzungen am 25. und 26. August wurden 36 Anträge auf Wiederaufnahme des NAV-Skandals behandelt. Die Strafen reichten von Geldstrafen über gemeinnützige Arbeit bis hin zu bedingter und bedingungsloser Haft.
Alle Sätze wurden wieder aufgenommen, Das berichtet die Kommission am Montag.
Unter den Verurteilten waren 13 Frauen und 23 Männer.
NAV-Skandal
Gemeinsam war diesen Fällen, dass die Verurteilten zum gleichen Zeitpunkt, zu dem sie Arbeitslosen- oder Krankengeld von der NAV bezogen, in anderen EWR-Ländern lebten. Die Verurteilten erhielten auf der Grundlage eines Antrags bei der NAV keine Aufenthaltserlaubnis im Ausland. Sie hätten in ihren Meldekarten auch nicht angegeben, dass sie sich im Ausland aufhielten, heißt es in der Entscheidung.
Das einzige Problem besteht darin, dass mehrere EWR-Rechtsfragen von den Gerichten, die sie verurteilt haben, nicht behandelt wurden. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Anerkennung eines vorübergehenden Aufenthalts in EWR-Ländern (z. B. längere Urlaubsaufenthalte) möglicherweise im Widerspruch zum EWR-Recht steht und dazu führt, dass die verurteilte Person zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf Geldleistungen hatte.
Basierend auf dem Urteil des Obersten Gerichtshofs
In diesem Sommer sprach der Oberste Gerichtshof einen Mann frei, der wegen eklatanten Navigationsbetrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Denn er war im Ausland und bezog Geld aus Sozialleistungen.
– Er wird jeden Fall im Detail bewerten
Seit März 2020 hat der Wiedereröffnungsausschuss mehrere Wiedereröffnungsanträge des Generalstaatsanwalts im sogenannten NAV-Skandal geprüft.
– Die Kommission wird jeden Fall im Detail prüfen. Wenn der Fall wieder aufgenommen wird, wird er zur weiteren Prüfung an das Gericht zurückverwiesen und es wird darüber entschieden, ob jemand in dem Fall freigesprochen wird.
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