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Mit den Stimmen von 373 Abgeordneten verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, in der es die polnische Regierung auffordert, „das Abtreibungsverbot aufzuheben, das das Leben von Frauen bedroht“.

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Ein Jahr nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts fordern die Abgeordneten die polnische Regierung auf, das Abtreibungsverbot aufzuheben, das das Leben von Frauen bedroht.

Im September dieses Jahres starb eine 30-jährige Polin an einer Sepsis. Aufgrund der Beschränkungen für legale Abtreibungen in Polen führten die Ärzte keine lebensrettende Abtreibung durch und warteten auf den Tod des Fötus. In einer am Donnerstag mit 373 Stimmen bei 124 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen angenommenen Resolution fordern die Abgeordneten die polnische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass in Polen keine Frauen mehr an den Folgen dieses restriktiven Gesetzes sterben.

Der Zugang zu sicheren, legalen und kostenlosen Abtreibungsdiensten muss gewährleistet sein

Die Abgeordneten verurteilen das rechtswidrige Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020, das ein fast vollständiges Abtreibungsverbot verhängt, aufs Schärfste. Die Abgeordneten bedauern, dass Frauen aufgrund dieser restriktiven Gesetzgebung unsichere Abtreibungen vornehmen lassen müssen. Frauen müssen gegen ihren Willen ins Ausland reisen, um eine Abtreibung vorzunehmen oder die Schwangerschaft auszutragen, auch im Falle einer tödlichen Schädigung des Fötus. Das Parlament fordert daher die Mitgliedstaaten auf, effektiver zusammenzuarbeiten, um den grenzüberschreitenden Zugang zur Abtreibung zu erleichtern, indem sie beispielsweise polnischen Frauen Zugang zu kostenloser und sicherer Abtreibung in anderen nationalen Gesundheitssystemen gewähren.

Die Abgeordneten betonen, dass das Urteil zur Abtreibung ein weiteres Beispiel für die politische Übernahme der richterlichen Macht und den systemischen Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit in Polen ist, und fordern den Rat auf, diese Frage in die Prüfung des Zustands der Rechtsstaatlichkeit in Polen einzubeziehen Erweiterung des Umfangs der Anhörungen.


Am 22. Oktober 2020 entschied das polnische Verfassungsgericht, dass die Bestimmung des Gesetzes von 1993 über die Bedingungen für einen Schwangerschaftsabbruch nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Dieses Gesetz erlaubte die Durchführung einer Abtreibung in Fällen, in denen vorgeburtliche Untersuchungen oder andere medizinische Überlegungen eine hohe Wahrscheinlichkeit eines schweren und irreversiblen fetalen Defekts oder einer unheilbaren Krankheit anzeigten, die das Leben des Fötus bedrohte. Dies führte faktisch zu einem Abtreibungsverbot, da die überwiegende Mehrheit der legalen Abtreibungen in Polen auf diesen Gründen beruhte.

Im letzten Jahr hat Abtreibung ohne Grenzen 34 Frauen in Polen dabei geholfen, Zugang zur Abtreibung zu erhalten

In den letzten 10 Monaten haben sich nur 300 polnische Frauen wegen der Gefahr für Leben und Gesundheit einer Abtreibung in Krankenhäusern unterzogen. Im letzten Jahr hat Abtreibung ohne Grenzen 34 Frauen in Polen dabei geholfen, Zugang zur Abtreibung zu erhalten. Dies ist nur ein Bruchteil der Gesamtzahl polnischer Frauen, die Unterstützung beim Zugang zu diesem Dienst benötigen.

Quelle: Europäisches Parlament

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