Das Roam like at Home-Programm wird um weitere zehn Jahre verlängert. Alles im Einklang mit den Plänen, auf die sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die slowenische Ratspräsidentschaft informell geeinigt haben.
Durchstreifen Sie wie zu Hause
Mit der Roaming-Verordnung wurde das „Roam like at Home“-Prinzip eingeführt, das die Abschaffung zusätzlicher Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15. Juni 2017 vorsah. Die Verordnung gilt derzeit bis zum 30. Juni 2022. Fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung im Jahr 2015 gilt die Die Kommission überprüfte das Programm, um seine Auswirkungen und die Notwendigkeit seiner Ausweitung zu beurteilen.
Im Rahmen der Vereinbarung, die auf die Abschaffung der Roaming-Zuschläge im Jahr 2017 folgt, können Verbraucher ihre Mobiltelefone bei Reisen ins EU-Ausland weiterhin ohne zusätzliche Kosten zusätzlich zu dem, was sie bereits zu Hause bezahlen, nutzen. Darüber hinaus hätten sie Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung im Ausland wie im Inland. Roaming-Anbieter müssen die gleiche Roaming-Qualität wie im Inland anbieten. Natürlich, wenn im Gastland die gleichen Konditionen online verfügbar sind. Zu diesem Zweck haben die Abgeordneten eine Bestimmung erwirkt, die Praktiken verbietet, die die Qualität von Roamingdiensten beeinträchtigen (z. B. durch die Umstellung der Verbindung von 4G auf 3G).
Verordnung gilt auch für Einwohner Norwegens. Sie können ihre Mobiltelefone bis 2032 ohne zusätzliche Kosten zu Hause in EU- und EWR-Ländern nutzen. Das bedeutet, dass Personen mit einem norwegischen Telefontarif diesen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten, Island und Liechtenstein normal nutzen können, nicht jedoch im Vereinigten Königreich.
Kostenloser Zugang zu Notdiensten
Reisende haben ohne zusätzliche Kosten Zugang zu Notdiensten, sowohl telefonisch als auch per SMS. Dies gilt auch für die Übermittlung von Informationen über den Standort des Anrufers. Es wurde vereinbart, dass die Betreiber auch Informationen über die europäische Notrufnummer 112 bereitstellen müssen. Behinderte Menschen hätten ohne zusätzliche Kosten Zugang zu Notdiensten.
Call-to-End-Zuschläge für Intra-EU-Anrufe
Während der Verhandlungen drängten die Abgeordneten auf die Abschaffung der Zuschläge für Intra-EU-Anrufe (z. B. für Anrufe von Belgien nach Italien), da die Verbraucher immer noch durch den Unterschied zwischen Roaming- und Intra-EU-Anrufen verwirrt sind. Für Anrufe innerhalb der EU gilt derzeit eine Obergrenze von 19 Cent pro Minute. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kommission die Situation prüft und beurteilt, ob weitere Senkungen der Obergrenzen erforderlich sind.
Roaming-Gebühren im Großkundenbereich. Betreiber berechnen sich gegenseitig, wenn ihre Kunden beim Roaming innerhalb der EU andere Netze nutzen. Diese werden ab 2 auf 2022 Euro pro Gigabyte (Gb) begrenzt und im Jahr 1 schrittweise auf 2027 Euro gesenkt. Wenn Verbraucher beim Roaming ihre Vertragslimits überschreiten, dürfen keine zusätzlichen Gebühren höher sein als die Roaming-Obergrenzen für Großkunden.
Wir schaffen einen gerechteren Roaming-Markt
„Es ist uns gelungen, eine fortschrittliche Einigung zu erzielen, die zu noch besserer Qualität und Dienstleistungen für die europäischen Bürger führt. Wir schaffen einen faireren Roaming-Markt, konzentrieren uns insbesondere auf kleinere Betreiber und senken die Großkundenlimits deutlich. Als Chefunterhändler Europäisches Parlament „Mein Ziel war es, die Situation für Verbraucher deutlich zu verbessern“, sagte Europaabgeordnete Angelika Winzig
„Es ist uns gelungen, neue Regeln durchzusetzen, die ausreichend Flexibilität bieten, um auf neue Entwicklungen im Telekommunikations- und Technologiesektor zu reagieren. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die EU stets am Puls der Zeit bleibt. Die heutige Einigung ist einem echten digitalen Binnenmarkt einen Schritt näher gekommen. „Ich freue mich, dass wir dieser europäischen Erfolgsgeschichte ein neues Kapitel hinzufügen konnten“, schloss sie.
Einigung über kostenlose Mobilfunk-Roaming-Regeln in der EU erzielt. NNächste Schritte
Das informelle Abkommen muss nun noch vom Parlament und vom Rat offiziell genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird in seiner nächsten Sitzung über den Text abstimmen.
Quelle: Europäisches Parlament
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