Schweden schafft die umstrittene Testpflicht für Besucher ab Freitag, 21.01. Januar, ab. Reisende aus der EU/EWR und den nordischen Ländern müssen stattdessen einen Covid-Pass vorlegen können.
Bis einschließlich 20. Januar müssen alle Reisenden nach Schweden ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen können. Dies erfolgt unabhängig vom Impfstatus innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft.
Das ändert sich nun, berichtet die schwedische Regierung. Ab dem 21. Januar müssen Personen, die aus EU-/EWR- oder nordischen Ländern nach Schweden reisen möchten, einen digitalen EU-Covid-Pass oder einen gleichwertigen Pass vorlegen können.
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Die Pflicht gilt mit einigen Ausnahmen für Ausländer ab 18 Jahren.
Personen ohne Reisepass müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen oder nachweisen, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate von der Krankheit genesen sind.
Schweden führte im Dezember eine umstrittene Testpflicht für alle Ankömmlinge ein, die zur Ausweisung mehrerer Hundert Menschen von der Grenze führte. Die Regierung ändert nun die Regeln, weil sie die Testpflicht nicht mehr als verhältnismäßige Maßnahme ansieht.
Quelle: NTB
Foto: Torstein Bøe / NTB