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Worauf Sie achten müssen, bevor Sie nach dem 1. Februar durch Europa reisen

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Ab dem 1. Februar ändert die EU die Regeln, was ein gültiges Covid-Zertifikat ausmacht. Hier erfahren Sie, worauf Sie vor Ihrer Abreise und Reise durch Europa achten müssen.

Die wichtigste Botschaft lautet: Wer eine Reise plant, muss sich über die geltenden Vorschriften des Landes informieren, in das er einreisen möchte. Dies gilt auch für die Regelung zur Ausstellung von Covid-Zertifikaten. Die Richtlinien können je nach Land, in das Sie reisen, variieren.

Informieren Sie sich über die Vorschriften des Landes, in das Sie einreisen möchten

Die Einreisebestimmungen für jedes Land finden Sie auf der Website oder App von Reopen EU. Bitte beachten Sie, dass die Länderinformationen hier nicht immer aktuell sind, die verfügbaren Links zu länderspezifischen Vorschriften jedoch gute Informationen liefern. Wir empfehlen auch die Verwendung Travel Ready-Anwendung Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Finden Sie Ihr Covid-Zertifikat auf Helsenorge oder in der Helsenorge-App

Das Covid-Zertifikat finden Sie ganz einfach unter www.helsenorge.no/korona-Zertifikat. Es ist auch einfach herunterzuladen Helsenorge-Anwendung und laden Sie dort das Corona-Zertifikat herunter.

Sind seit Ihrer ersten Impfung mehr als 270 Tage vergangen?

Bis zum 31. Januar reicht eine Impfung mit z.B. zwei Impfdosen aus, damit das Covid-Zertifikat bei der Kontrolle anerkannt wird, unabhängig davon, wie viel Zeit seit der letzten Impfung vergangen ist.

Die EU hat beschlossen, dass Sie sich ab dem 1. Februar registrieren müssen, dass Sie eine Auffrischungsdosis erhalten haben, wenn seit Ihrer Impfung mehr als 270 Tage vergangen sind.

Wenn seit Ihrer letzten Grundimpfung mehr als 270 Tage vergangen sind, müssen Sie daher bei Reisen in bestimmte Länder Ihre Auffrischungsdosis auf Ihrem Covid-Zertifikat dokumentieren. Sofern Sie nicht kürzlich an COVID-19 erkrankt sind, gelten folgende Regeln:

Wenn Sie in den letzten 19 Tagen an Covid-180 erkrankt waren, müssen Sie keine Auffrischungsdosis dokumentieren

Wenn Sie nach der Grundimmunisierung an COVID-19 erkrankt sind, ist Ihr Covid-Zertifikat in den meisten Ländern 180 Tage (ca. ein halbes Jahr) gültig.

Um herauszufinden, ob Ihr Corona-Zertifikat gültig ist

Ihr Corona-Zertifikat ist gültig, wenn es folgende Angaben enthält:

  • Für diejenigen unter Ihnen, die 3 Dosen des Impfstoffs erhalten haben, sollte auf Ihrem Corona-Zertifikat unter der letzten Dosis „3 von 3“ stehen.
  • Für diejenigen unter Ihnen, die die Einzeldosis-Impfung erhalten haben, sollte nach der Auffrischungsdosis „2 von 1“ stehen.
  • Für diejenigen unter Ihnen, die vier Impfdosen, zwei Dosen, eine zusätzliche Dosis und dann eine Auffrischungsdosis erhalten haben, bedeutet dies „4 von 4“.
  • Für diejenigen unter Ihnen, die Ihre Krankengeschichte aufgezeichnet haben, gibt es möglicherweise mehrere Möglichkeiten, Ihre Impfdosen zu melden. Wenn Sie beispielsweise zusätzlich zu Ihrer Covid-19-Erkrankung eine Impfdosis eingenommen und anschließend eine Auffrischungsdosis erhalten haben, wird dies als „2 von 1“ angezeigt.

Was ist mit Kindern? 

In verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche Regeln, ob für Kinder eine Covid-Zertifikatspflicht besteht oder nicht. Derzeit laufen Prozesse, die sich beispielsweise mit der Möglichkeit von Kindern befassen, ein Zertifikat auf der Grundlage des Impfstoffs zu erhalten. Sollte für Kinder eine generelle Auffrischimpfungspflicht gelten, wenn seit der letzten Dosis der Grundimmunisierung mehr als 270 Tage vergangen sind?

Quelle: FHI
Lesen Sie unseren nächsten Artikel: Drei Impfdosen vermeiden PCR-Tests

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