Von 1 März, die Novelle der Verordnungen bzgl Grenzwerte für den Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen Drogen als Alkohol usw. wurden festgelegt. Die wichtigste Änderung in den Vorschriften ist die Einführung dauerhafter Strafgrenzen für Amphetamin/Methamphetamin, die 0,5 und 1,2 Promille entsprechen.

Hintergrund der Änderung ist der Bericht „Überarbeitung der Vorschriften zu festgelegten Grenzwerten für den Einfluss von Betäubungsmitteln oder Drogen außer Alkohol usw.“, erstellt von einer Referenzgruppe unter Vorsitz des Universitätsklinikums in Oslo im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation.

– Es ist höchste Zeit, den Konsum von Amphetaminen mit Alkohol gleichzusetzen. Die Einführung harter Grenzen wird der Verkehrssicherheit zugute kommen. Es werde zur Gleichbehandlung von Fahrern, die unter Drogeneinfluss fahren, und zu effizienteren Gerichtsverfahren beitragen, sagt Nygård.

Die Regelung tritt am 1. März 2022 in Kraft. Die Regelung gilt für Verstöße, die ab diesem Datum begangen werden.