– Endlich haben wir ein wirkungsvolles Mittel gegen den ungesunden Druck auf einen perfekten Körper, dem vor allem Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind. Die Beschriftung muss zeigen, dass die Personen in der Anzeige grafisch verändert sind, sagt Ministerin für Kinder und Familien Kjersti Toppe.

Wer etwas gewerblich bewirbt, ist nun verpflichtet, die Anzeige zu kennzeichnen, wenn in der Anzeige grafisch etwas für die Personen verändert wurde. Dies gilt für Fotos, Bilder und Videos. Dabei handelt es sich um Veränderungen der Größe, Form oder Haut einer Person. Die Verpflichtung gilt auch für Influencer und andere Personen, die Werbung im Internet und in sozialen Medien schalten.

Eine Standardmarkierung wurde nun erstellt

Für die Beschilderung ist sowohl derjenige verantwortlich, der die Werbung erstellt, als auch der Werbetreibende, also derjenige, der mit dem Verkauf Geld verdienen möchte.

– Präsentationen darüber, wie Werbung gekennzeichnet werden sollte, seien Gegenstand einer Konsultation gewesen, und das Ministerium habe nun ein Standardschild vorbereitet, das zur Kennzeichnung von Werbung verwendet werden soll, sagt Toppe.

Das Schild sollte ca. 7 % der Bildfläche einnehmen und sich in der oberen linken Ecke der Anzeige befinden. Das standardisierte Label kann auf den Websites heruntergeladen werden Norwegische Verbraucheragentur.

Ab dem 1. Juli dieses Jahres Es wird eine Anordnung zur Kennzeichnung retuschierter Anzeigen eingeführt

Die norwegische Verbraucherbehörde muss Kennzeichnungsvorschriften durchsetzen. Wenn Norwegische Verbraucheragentur stellt fest, dass die Anzeige nicht markiert wurde, informiert den Werbetreibenden (z. B. Influencer) darüber und kann entscheiden, die Anzeige zu markieren. Ist die Anzeige nicht gekennzeichnet, verhängt das Amt ein Bußgeld oder eine Ordnungswidrigkeitsgebühr.

Quelle: regjeringen

Lesen und erfahren Sie mehr: Mehrere Tonnen Pakete gehen versandkostenfrei in die Ukraine