Der Pressemitteilung zufolge haben der Verbraucherrat und sieben weitere Verbraucherorganisationen eine Beschwerde gegen Meta wegen einer Reihe von Verstößen gegen Datenschutzgesetze eingereicht.
– Das Katz-und-Maus-Spiel des Unternehmens mit den europäischen Behörden muss endgültig beendet werden – sagt der Verbraucherrat.
Beschwerde gegen Meta wegen grober Rechtsverstöße
Eine Beschwerde, die bei den nationalen Behörden eingereicht wurde Schutz Daten, unterstreicht unter anderem, wie der Technologieriese gegen gesetzliche Anforderungen zur fairen Behandlung, Zweckbindung und Datenminimierung verstößt. Aufgrund der Massenüberwachung und des undurchsichtigen Geschäftsmodells des Unternehmens ist es den Nutzern außerdem unmöglich, eine freiwillige und informierte Einwilligung zu erteilen.
– Meta hat wiederholt versucht zu verschleiern, wie es die Rechte der Benutzer verletzt zur Privatsphäre, zuletzt nach dem „Sag ja oder zahle“-Modell. „Es ist höchste Zeit, dass die europäischen Behörden sich mit der Art und Weise befassen, wie Unternehmen agieren“, sagt Finn Lützow-Holm Myrstad, technischer Direktor beim Verbraucherrat.
– Das Geschäftsmodell des Unternehmens, das auf Massenüberwachung und Profilierung von Nutzern basiert, steht grundsätzlich im Widerspruch zu Europäisches Recht und Norwegisch. Leider habe das Unternehmen offensichtlich nicht die Absicht, sein Geschäftsmodell zu ändern oder sich an geltende Vorschriften anzupassen, sagt Finn Lützow-Holm Myrstad.
Meta ist unter anderem Eigentümerin von Facebook und Instagram, die über 250 Millionen europäische Nutzer haben. Im Jahr 2018 in der EU und Norwegen Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in Kraft getreten. Die Verordnung legt eine Reihe von Anforderungen fest, darunter, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen und wofür diese Informationen verwendet werden dürfen.
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Massenüberwachung Ihrer eigenen Benutzer
Die Massenüberwachung und Verwendung personenbezogener Daten durch Meta steht seit langem im Rampenlicht. Auch die irische Datenschutzbehörde und der Europäische Gerichtshof haben festgestellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen rechtswidrig ist. Mit anderen Worten: Meta verstößt seit mehreren Jahren gegen europäisches Recht.
– Das Sammeln und Zusammenstellen von Informationen über uns verletzt nicht nur unser Recht auf Privatsphäre, sondern setzt uns auch der Gefahr von Manipulation, Diskriminierung und Betrug aus. Das schadet sowohl uns als auch den Verbrauchern und der Gesellschaft insgesamt“, sagt Myrstad.
– Meta verfolgt uns sowohl über seine Dienste als auch auf andere Weise, wenn wir online sind. Informationen darüber, was wir mögen, was wir kaufen, unsere körperliche und geistige Gesundheit, unsere sexuelle Orientierung, politische Ansichten und vieles mehr werden gesammelt, zusammengestellt und für gezielte Werbung und andere Botschaften verwendet, sagt Myrstad.
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Beschwerde über Metas „Sag ja oder zahle“-Modell
Norwegischer Verbraucherrat und viele andere europäische Verbraucherorganisationen hatte zuvor eine Beschwerde gegen Metas neues „Say Yes or Pay“-Modell eingereicht an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherschutzbehörde (CPC). Der Grund dafür war, dass das Unternehmen den Nutzern die Wahl zwingt, ihre persönlichen Daten für Marketingzwecke nutzen zu lassen oder für die Schaltung von Anzeigen zu bezahlen.
Die Datenschutzbehörden in Norwegen, den Niederlanden und Hamburg haben den Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) gebeten: Abgabe einer formellen interpretativen Stellungnahme. Eine solche Erklärung gibt Aufschluss darüber, wie das Recht im gesamten EWR durchgesetzt wird.
– Das Meta stellt Privatsphäre als ein Recht dar, für das wir bezahlen müssen. Wir erwarten von den Behörden, dass sie klarstellen, dass Grundrechte weder käuflich sind noch von Unternehmen respektiert werden können“, sagt Myrstad.
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Quelle: Forbrukerrådet, Foto: pixabay
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