Finanstilsynet schlägt ein Verbot von Zusatzleistungen vor, die der Kunde nur durch den Abschluss eines Kreditvertrages oder die Nutzung eines bestehenden Kreditvertrages erreichen kann.

Der Vorschlag sieht vor, dass, wenn zusätzliche Leistungen angeboten werden sollen, diese auch Kunden angeboten werden müssen, die mit Debitlösungen bezahlen möchten.

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Finanstilsynet weist im Konsultationsmemorandum darauf hin, dass ein solches Verbot den Verbrauchern mehr Wahlfreiheit geben würde. Ein solches Verbot wird auch fundiertere und rationalere Entscheidungen bei der Kreditaufnahme ermöglichen. Es wird auch zu einem besseren beitragen Schutz schutzbedürftiger Verbraucher, da die Verordnung das Bewusstsein für Kreditbedingungen und die mit der Kartennutzung verbundenen Kosten schärft.

Zu den angebotenen Vorteilen gehören: Bonuspunkte oder die sogenannten Cashback

Bei der Aufnahme und Nutzung unbesicherter Kredite wie beispielsweise Kreditkarten werden oft zusätzliche Vorteile geboten. Beispiele hierfür sind Reiseversicherungen und Bonuspunkte von Fluggesellschaften. Zu den weiteren Angeboten gehören auch Rabatte in Geschäften und die sogenannten „Cashback“, bei dem die genannten Vorteile durch Eröffnung oder Nutzung einer Kreditkarte erlangt werden.

Quelle: regjeringen

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