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Zwei Personen wegen Insiderhandels zu Gefängnisstrafen verurteilt

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Die Verurteilten sagten vor dem Bezirksgericht Oslo aus, dass sie auf Anraten eines damaligen Mitarbeiters des Unternehmens, der über vertrauliche Informationen verfügte, mit Aker Horizons ASA-Aktien gehandelt hätten.

Einer der beiden Verurteilten kaufte Aktien für etwa 1,7 PLN Millionen NOKund das zweite für etwa 160 NOK. Die Käufe wurden am 000. März 23 abgeschlossen, einen Tag bevor Aker Horizons bekannt gab, dass Mitsui & Co., Ltd. sich Aker Horizons als langfristiger strategischer Investor der irischen Tochtergesellschaft von Aker Horizons, Mainstream Renewable Power Ltd., angeschlossen hat. Beide Anteile wurden verkauft ihre Aktien unmittelbar nach Veröffentlichung der Börsenankündigung von Aker Horizons am 2022. März. Der Gewinn betrug etwa 24 NOK und etwa 486 NOK.

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Beide Personen erklärten vor dem Bezirksgericht, dass ein Mitarbeiter von Aker Horizons sie zum Kauf von Aker Horizons-Aktien ermutigt habe, bevor die Nachricht über den Deal öffentlich wurde. Sie wurden zu 5 Monaten bzw. 45 Tagen bedingungsloser Haft verurteilt, abzüglich der Gesamtstrafe für bedingungslose Geständnisse. Beide akzeptierten das Urteil.

Illegale Offenlegung vertraulicher Informationen und Anstiftung zur Nutzung vertraulicher Informationen

Ein ehemaliger Mitarbeiter von Aker Horizons, von dem die Verurteilten angeblich Ratschläge erhalten hatten, hatte durch seine Tätigkeit vertrauliche Informationen über den Vertrag zwischen Aker Horizons und Mitsui. Diese Person wird verdächtigt, vertrauliche Informationen illegal weitergegeben zu haben. Sie wird außerdem verdächtigt, Verurteilte dazu zu ermutigen oder zu empfehlen, vertrauliche Informationen zu verwenden. Der Fall gegen diese Person wird von Økokrim noch untersucht.

Ehrlichkeit und Vertrauen der Börse

Marktintegrität und Vertrauen sind Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Marktmissbrauch untergräbt die Integrität der Finanzmärkte und kann das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Anleger in Wertpapiere untergraben.

Auch Insider, die nicht selbst über Insiderinformationen verfügen, schaden dem Markt, wenn sie auf Anraten von Insidern handeln. Daher ist das Handeln aufgrund von Ratschlägen auf der Grundlage von Insiderinformationen ebenso strafbar wie das Handeln aufgrund von Insiderinformationen.

Öffentliche Präventionsüberlegungen erfordern angesichts des allgemein geringen Entdeckungsrisikos eine Reaktion mit harten Strafen für Insiderhandel und andere Formen des Marktmissbrauchs, sagt Polizeianwalt Lars-Kaspar Andersen und Økokrim-Beamter.

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Quelle: Økokrim

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