– Wir brauchen mehr Strom aus erneuerbaren Quellen, und mit diesen Veränderungen wird es für noch mehr Menschen rentabel sein, in die lokale Energieproduktion zu investieren. Diese Maßnahmen erleichtern es mehr Menschen, am „Kunden-Plus“-Programm teilzunehmen und freie Flächen für die Stromproduktion zu nutzen, sagt Öl- und Energieminister Terje Aasland.

Bisher deckte das „Kunden Plus“-Programm vor allem Einfamilienhäuser ab. Ein „Kundenplus“ ist ein Kunde des Übertragungsnetzes, der sowohl Strom verbraucht als auch produziert. „Kundenplus“ zahlt keine Netzmiete und Verbrauchsentgelte, die durch die eigene Stromproduktion gedeckt werden.

Dank der vom Ministerium eingeführten regulatorischen Änderungen ist das Programm auch auf Objekte mit mehreren Stromabonnenten angepasst. Beispielsweise können Bewohner von Wohnungsbaugenossenschaften ihren eigenen Strom teilen und so ihre Stromkosten senken. Die Teilnahme an einem Sharing-System ist mit Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1 MW (1000 kW) innerhalb desselben Grundstücks möglich.

Kunden, die am Sharing-System teilnehmen, sind für selbst erzeugten Strom von der Stromsteuer befreit

Erleichterungen bei der Bereitstellung der eigenen Stromproduktion wurden vom Ministerium für Öl und Energie durch die Einführung von Änderungen in den Vorschriften zum Verkauf von Energie und Netzdienstleistungen sowie in den Vorschriften zur Netzverkehrskontrolle vorgenommen. Das Finanzministerium wird Änderungen in den spezifischen Steuervorschriften festlegen, dank derer Kunden, die am Sharing-System teilnehmen, von der Stromsteuer für selbst erzeugten Strom befreit werden.

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Kettenunternehmen sollte eine angemessene Zeit eingeräumt werden, um ihre Systeme anzupassen

Norwegische Netzwerkunternehmen und ihre Systemlieferanten müssen entwickeln, testen und implementieren Veränderungen in Systemen Kunden, sich an das neue Sharing-Muster anzupassen. Auch über vorgeschlagene Änderungen des Stromsubventionssystems muss von denselben Stellen entschieden werden, und den Netzbetreibern muss eine angemessene Zeit zur Anpassung ihrer Systeme eingeräumt werden.

Einige kleinere Änderungen der Verordnung über den Verkauf von Energie und Netzdienstleistungen werden, wie in der Konsultation vorgeschlagen, zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Diese Änderungen betreffen die Art der Abrechnung bestehender Pluskunden und die Anforderungen an die Sichtbarkeit der Eigenproduktion auf der Rechnung. Diese Änderungen sind nicht erforderlich, damit das Freigabeschema funktioniert. Ein etwas späterer Eintrag in die Geltung der Vorschriften ergibt sich daraus weil Elhub Zeit braucht, um seine Systeme vorzubereiten. Elhub ist ein zentrales IT-System, das Daten zur Abrechnung von Stromverbrauch und -produktion berechnet und verteilt.

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Quelle: regjeringen